Hallo,
ich möchte gerne eine russische Freundin nach Deutschland einladen für eine Woche. Ich habe gelesen, das ich eine Einladung schicken muss zu ihr. Ist das alles? Braucht sie noch etwas?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Gruss Cos
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Hallo,
ich möchte gerne eine russische Freundin nach Deutschland einladen für eine Woche. Ich habe gelesen, das ich eine Einladung schicken muss zu ihr. Ist das alles? Braucht sie noch etwas?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Gruss Cos
Hallo Cos,
für die Einladung ist eine Verpflichtungserklärung
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpfli...A4nderrecht%29
und eine Krankenversicherung für den Zeitraum Notwendig.
Die Verpflichtungserklärung bekommst du, bei der für deinen Wohnort zuständigem Ausländerbehörde.
Wichtig!!! Nicht einen Cent überweisen wenn du diese Person nicht persönlich kennst!
Hallo,
die Reisekrankenversicherung kann auch in Russland im Rahmen abgeschlossen werden. Ich würde sie lieber hier abschließen!
(... uneingeschränkt gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Behandlung sowie Rückführung im Krankheitsfall.)
Kennen über das Internet ist das eine, persönlich kennen ist das andere! Vorsicht SCAM!
Ja ich weiss, aber wir haben uns in Yekatarienburg kennengelernt. Ich war im Rahmen meines Studiums dort. Wir kennen uns schon seit gut 6 Jahren nur war ich immer da. Nun möchte ich das sie mal hier her kommt. Wir haben keine Beziehung, wir verstehen uns nur richtig gut. Das ist alles![]()
Hallo Cos,
na dann ist ja gut!
Yekatarienburg, schöne Stadt! Dann muss sie für das Visum auch nicht so lange reisen denn dort gibt es auch ein Deutsches Generalkonsulat.
http://www.jekaterinburg.diplo.de/Ve...tartseite.html
Denn viel Erfolg!
Hallo Cos,
nein, braucht sie nicht:
Auszug aus unserer FAQ zum Thema "Russen nach Deutschland einladen":Welche Unterlagen benötige ich, um einen Bürger der Russischen Föderation nach Deutschland einzuladen?
"1. Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, auch förmliche Einladung genannt. (Dies entfällt, wenn der Gast seine Zahlungsfähigkeit bei Beantragung des Visums selbst nachweisen kann, siehe hierzu auch Frage: Ist es möglich, jemanden auch ohne einer Verpflichtungserklärung nach Deutschland einzuladen?)"
http://www.russlandjournal.de/russla...ssen-einladen/
Grüße, Chris
Moin Cos,
nein, wie Chris schon schrieb!
Schau auch mal hier:
http://www.jekaterinburg.diplo.de/co...kblatt_pdf.pdf
Dort findest du auch noch weitere nützliche Hinweise für das Touristenvisum.
Anstelle der Hotelreservierung kannst du ihr auch ein Formloses Einladungsschreiben zukommen lassen in dem du ihr die Unterkunft bei dir sicherstellst.
Viele Grüße
Hi cosmo,
schau mal hier:
http://www.moskau.diplo.de/contentbl...uchsreisen.pdf
Grade das mit dem "Nachweis der Rückkehrwilligkeit" macht in letzter Zeit große Probleme.
Trotzdem,
viel Erfolg!
Holger
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