Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Staatsbürgerschaft vom Kind (ist noch nicht geboren).
Mein Partner ist Deutscher, ich - Russin (keine Deutsch-Russin). Nun stellt sich die Frage wie erlangt man beide Staatsbürgerschaften. Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet, allerdings sind solche Formalitäten wie Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geklärt.
Lt. folgender Erklärung ist es möglilch beide "Pässe" zu bekommen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=44308&
Ist es wirklich so, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgelegt werden muss um für das Kind die russische zu erwerben? Eine vernüftige Antwort habe ich weder vom Konsulat noch von einer Service-Agentur bekommen.
Hat jemand bereits Erfahrung mit der rus. Botschaft in dieser Hinsicht?
Vielen Dank im Voraus
Olika


Zitieren
. Wir wollen einen rus. Reisepass für unseren Sohn beantragen. Habe mittlerweile einige "Geschischten" zur pers. Abgabe im Konsulat gehört
(rus. Bürokratie ist wesentlich schlimmer wie die deutsche). Na bin gespannt wie es bei mir läuft.

Lesezeichen