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Thema: BESUCHERVISA (PRIVATREISEN) vs. Schengen Visa

  1. #1
    Benutzer
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    BESUCHERVISA (PRIVATREISEN) vs. Schengen Visa

    Hallo zusammen,
    ich habe eine russische Freundin und wir versuchen, uns so oft wie möglich zu sehen. Bis dato geht sie immer in Moskau zum Konsulat und hat ihr Visum für Deutschland beantragt (Reisevisum für Touristen inkl. dem ganzen Theater mit dem Stornieren des Hotels!!).
    Nun habe ich hier erfahren, dass man ein Besuchervisa erhalten kann; bedeutet also, ich lade sie (schriftlich) zu mir ein; dazu müsste ich jedoch erhebliche Einblicke in meine Privatleben zulassen (Verdienstbescheinigung, Gehaltsnachweis oder Kontoauszüge, Arbeitegeber, etc...). Dies würde ich ungern machen - und auch nur, wenn es einen Vorteil für uns gäbe; oder ist es schlichtweg egal, welches Visum sie beantragt? Mich interessieren also die Vor- und Nachteile dieser beiden Visa. Hat jmd. schon Erfahrung damit gemacht?

    Bedanke mich schon mal im Voraus für eure Beiträge.

    MfG
    Michael

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Hallo Michael,

    auch das Besuchervisum aufgrund einer Verpflichtungserklärung von dir ist auch ein schengen Visum, und berechtigt für den Aufenthalt in allen Schengenstaaten. Erst das nationale Visum zur Familienzusammenführung ist nur für Deutschland.

    Ja, für die Verpflichtungserklärung, bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde (Kreishaus) zu bekommen, musst du die letzten 3 Verdienstbescheinigungen vorlegen. Du kannst allesdings auch eine "Kaution" hinterlegen. Bei mir war es damals 1500 € und 50 € für jeden Tag des Aufenthalts. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtest du dich für alles denkbare und undenkbare aufzukommen, was der Besuch deiner Freundin an Kosten verursachen könnte.

    Das bedeutet wenn sie dir zum Beispiel überdrüssig ist und sich auf und davon macht, die Fandungskosten, Abschiebekosten und so weiter.

    Eine Krankenversicherung für die Zeit des Aufenhalts ist auch noch erforderlich, ist aber nicht so teuer. Bearbeitungskosten der Verpflichtungserklärung 25 €.

    Vorteil, sie kann sich Theoretisch bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei dir aufhalten. Für eine Planung der gemeinsamen Zukunft wirkt sich eine Einladung mit Verpflichtungserklärung auch eher positiv aus.

    Zunächst wird man ihr nur 1-3 Wochen genehmigen, später dann auch mehr.

    Viele Grüße

    Hannes

  3. #3
    Benutzer
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    Danke dir Hannes für diese Auskunft.
    Aber darin ersehe ich nicht wirklich einen Vorteil...dann bleibt es also beim normalen Tourismusvisum.

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