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Thema: Probleme mit dem Nachweis der "Rückkehrwilligkeit"

  1. #1
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    Probleme mit dem Nachweis der "Rückkehrwilligkeit"

    Hallo allerseits,
    Ich möchte gern in naher Zukunft über ein Touristenvisum eine Freundin in Moskau zu besuchen. Über die Möglichkeit, eine entsprechende Einladung hier zu bestellen, scheint es sogar relativ einfach, sich allein durch den ganzen Bürokratieschlammassel bis zum bewilligten Visum zu kämpfen. Das einzige Dokument, das mir dabei noch ziemliche Bauchschmerzen bereitet, ist dieser ominöse Nachweis über die "Rückkehrwilligkeit".
    Ich bin noch Student und erst im letzten November auf Grund eines Universitäts- und Lehrerwechsels nach Berlin gezogen. Natürlich habe ich hier jetzt auch eine kleine schöne Wohnung und selbstverständlich will ich nach dem Besuch auch wieder nach Berlin zurück. Nur kann ich weder tatsächliches WohnEigentum noch eine Verdienstbescheinigung nachweisen und ich bezweifle, dass dem Konsulat ein Mietvertrag (den ich jedoch nur ungern ganz vorzeigen würde) und die Immatrikulationsbescheinigung meiner Uni ausreichen wird. Was also tun?
    Ich hoffe, ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen. Wäre toll.

    Beste Grüße!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Hallo Michi,

    mach dir da mal keinen Stress. Imma-Bescheinigung reicht da allemal. Wenn du siehst wie das mit der "Rückkehrwilligkeit" auf russischer Seite zu stande gekommen ist, und wie viele Leute letztlich in Russland geblieben sind, weil sich nicht zurück kehren wollen... hmmm. Die Beibringung eines Nachweises sei auch schon wieder gelockert worden, wenn es je eine Rolle gespielt hat.

    Der "Bürokratieschlammassel" ist da halb so wild! Nur kein Stress! Berichte mal wie es letztlich ausgegangen ist :-)

    Viele Grüße

    Hannes

  3. #3
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    Hallo Johannes,
    Danke für die schnelle Antwort und die Ermutigunge. Wenns es alles tatsächlich nur halb so schwer wird, wie du sagst, dann brauche ich mir vielleicht wirklich nicht solche Sorgen machen. Aber sag mal, ich werde beim ersten Mal nur über ein verlämgertes Wochenende dort bleiben, muss ich mich dennoch registrieren lassen? Und wie kurzfristig kann ich mein Visum überhaupt vor dem eigentlichen Reisetermin auf dem offiziellen Wege beantragen lassen?
    Oh man, doch noch ein paar mehr Fragen ...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Hallo Michi,

    auch alles nicht so tragisch! Registrierung jetzt erst nach 7 Werktagen (früher 3 Tage) Aufenthalt in Russland in einer Stadt. Wenn du Freitags in Moskau landest, hast du also quasi 11 Tage Zeit ohne Registrierung. Damit dürfte dein langes Wochenende abgedeckt sein. Wenn du dir ein Visum für 30 Tage besorgst, kannst du am 25. Tag nach Russland einreisen musst aber am 30. Tag wieder Russland verlassen. Oder wenn du die Bearbeitungszeit im Konsulat meinst, normale Bearbeitungszeit im Russischen Konsulat 1-10 Tage Gebühr im Konsulat 35 € Express, Visa bis zu 3 Tagen vor der Abreise 70 €. Dazu kommen die Kosten der Argentur, wenn du nicht selber zu Konsulat gehen willst.

  5. #5
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    Hallo Hannes,

    was genau meinst du mit
    Registrierung jetzt erst nach 7 Werktagen (früher 3 Tage) Aufenthalt in Russland in einer Stadt
    ?
    Woher hast du diese Quelle?

    @Michi: Falls du BaföG erhältst, reicht das als Nachweise zu "Rückkehrwilligkeit" ebenfalls aus. Ist leider eine Retourkutsche der russischen Botschaft - weil´s die dt. auch so praktiziert;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Micheal Beitrag anzeigen
    Hallo Hannes,

    was genau meinst du mit ?
    Woher hast du diese Quelle?
    Wenn du dich mehr als 7 Werktage in einer Stadt in Russland, z.B. Moskau befindest musst du dich registrieren. Früher waren es 3 Werktage.
    Quellen z.B.:
    www.russland-visum.de
    russland-visum.eu
    rg.ru

  7. #7
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    oh, das war mir gar nicht bekannt. Danke für die Info.....auch wenn ich den Hintergrund dieser zusätzlichen Formalität nicht kenne; und ich dachte immer, die Deutschen wären Meister in der Selbstverwaltung und Bürokratie.

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