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Deutsche Staatsbürgerschaft eines nichtehelichen Kindes mit deutscher Mutter

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 27.07.2011 5:28 von patrickgk.
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  • #13298
    lobo

      PROBLEMSTELLUNG Nr 1:

      Die Mutter hat, z.B über ihre eigenen Eltern, die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Kind wird vor der Ehe (nichtehelich) geboren. Unabhängig von seinem Geburtsjahr hat es schon durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit der Mutter erworben.

      PROBLEMSTELLUNG Nr 2:

      Wie Nr. 1, nur mit dem Unterschied, dass der Vater, ein Ausländer, später die deutsche Mutter heiratet.

      Wie in Nr. 1, hat das Kind durch die nichteheliche Geburt erst einmal die deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter erworben. Hat es diese durch die Heirat der Mutter wieder verloren?

      Bei einer Geburt des Kindes im Zeitraum vom 01.04.1954 bis 01.01.1975 hätte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter durch die Heirat wieder verloren, wenn es nach den deutschen Gesetzen als eheliches legitimiert worden wäre. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. In der Sowjetunion z.B wurde die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder aufgegeben. Daher spricht vieles für die Auffassung, dass in dem Falle die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Heirat der Mutter nicht verloren ging.

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