- Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 10.04.2011 15:03 von fo-shizzl-fizzl.
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Thema
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Guten Tag zusammen! 🙂
Ich habe mich im Internet versucht zu diesem Thema schlau zu machen, aber muss wohl einsehen,dass es auf scheinbar einfache Fragen keine einfachen Antwort gibt.
nun hoffe ich,dass mir hier geholfen werden kann,weil ich mich für ein Thema interessiere und aber keine Antowrt finde.Ich versuche mal die Sachlage verständlich und zu schildern.
Person 1 (geboren in Kazachstan und 1991 mit der Ganzen Familie nach Deutschland ausgewandert.deutsche Vorfahren/Spätaussiedler)
Person 2( in Russland geboren und Wohnhaft ebenfalls in Russland)
Wenn jetzt beide Personen beschließen zu heiraten und in Deutschland gemeinsam zu leben,welchen Konflikt gibt es da mit dem Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit??
Es geht genauer dadrum,das Person 2(russische Staatsangehörigkeit) die russische Staatsangehörigkeit nicht ablegen will. Sie befürchtet, dass sie dann mit Wohnhaft in Deutschland Probleme bekommt, ihre Familie in Russland zu besuchen oder einzureisen.Das Selbe gilt dann für gemeinsame Kinder.Ist es ratsam in Russland das Kind zu bekommen,damit es die russische Staatsangehörigkeit bekommt,wenn man in Deutschland lebt??oder gibt es dann nru Probleme mit den Ämtern??
Oder gibt es eine Regelung,die es ermöglicht problemlos zu den verwandten nach Russland zu fliegen,wenn mindestens 1 Ehepartner die russische Staatsangehörigkeit hat?Wenn ja wie sieht diese aus und welche Einschränkungen gibt es da?
Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben und die Problematik klar wurde.Vielen Dank
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