RusslandJournal+

Eheleute haben deutsche und russische Staatsangehörigkeit

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 10.04.2011 15:03 von fo-shizzl-fizzl.
  • Verfasser
    Thema
  • #13453
    fo-shizzl-fizzl

      Guten Tag zusammen! 🙂
      Ich habe mich im Internet versucht zu diesem Thema schlau zu machen, aber muss wohl einsehen,dass es auf scheinbar einfache Fragen keine einfachen Antwort gibt.
      nun hoffe ich,dass mir hier geholfen werden kann,weil ich mich für ein Thema interessiere und aber keine Antowrt finde.

      Ich versuche mal die Sachlage verständlich und zu schildern.

      Person 1 (geboren in Kazachstan und 1991 mit der Ganzen Familie nach Deutschland ausgewandert.deutsche Vorfahren/Spätaussiedler)

      Person 2( in Russland geboren und Wohnhaft ebenfalls in Russland)

      Wenn jetzt beide Personen beschließen zu heiraten und in Deutschland gemeinsam zu leben,welchen Konflikt gibt es da mit dem Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit??
      Es geht genauer dadrum,das Person 2(russische Staatsangehörigkeit) die russische Staatsangehörigkeit nicht ablegen will. Sie befürchtet, dass sie dann mit Wohnhaft in Deutschland Probleme bekommt, ihre Familie in Russland zu besuchen oder einzureisen.Das Selbe gilt dann für gemeinsame Kinder.

      Ist es ratsam in Russland das Kind zu bekommen,damit es die russische Staatsangehörigkeit bekommt,wenn man in Deutschland lebt??oder gibt es dann nru Probleme mit den Ämtern??

      Oder gibt es eine Regelung,die es ermöglicht problemlos zu den verwandten nach Russland zu fliegen,wenn mindestens 1 Ehepartner die russische Staatsangehörigkeit hat?Wenn ja wie sieht diese aus und welche Einschränkungen gibt es da?
      Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben und die Problematik klar wurde.

      Vielen Dank

    4 Antworten anzeigen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
    • Autor
      Antworten
    • #15952
      fo-shizzl-fizzl
        • Beiträge: 7

        Gibt es denn keine Antwort auf diese Frage,oder habe ich mich vielleicht nicht verständlich genug ausgedrückt?
        Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich,wenn Ein Elternteil Deutsch und der andere Russisch ist???
        Wenn ich es richtig verstanden habe ist eine doppelte Staatangehörigkeit in Russland möglich,wie sieht es denn bei uns aus??Es heißt ja es soll vermieden werden aber wäre es denn möglich und realistisch?Vielen Dank nochmals!

        #15950
        hannes
          • Beiträge: 178

          Hallo,

          ich will dir mal zumindest teilweise Deine Fragen beantworten.
          Person 1 vermutlich ein Mann, hat so vermute ich mittlerweile den deutschen Pass?!?!
          Nun gehen beide zu ihrem zuständigen Standesamt und fragen welche Dokumente sie für Heirat benötigen.
          Diese müssen dann entsprechend besorgt, übersetzt, apostilliert und evtl. noch Notariel beglaubigt werden.

          Wenn alles zusammen ist läd Person 1. Person 2 nach Deutschlend ein mit Verpflichtungserklärung für ein Schengenvisum.
          Vor Abreise, kann Person 2 in Russland ein Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum stellen wenn die voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem ein Zertifikat für Deutsch A1.

          Nun Fliegt Person 2 mit alles Dokumenten, zu Person 1 nach Deutschland. Es ist besser dort zu heiraten wo man auch längerfristig leben will. Sie heiraten, nach Ablauf des Visums geht Person 2 wieder zurück nach Russland, bekommt ihr Familienzusammenführungsvisum.
          Sie kann damit nach Deutschland fliegen, und die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mit der Aufenthaltsgenemigung kann sie jeder Zeit problemlos von Deutschland nach Russland fliegen.

          Zum Kind ist es immer besser, es dort zu bekommen wo ihr längerfristig leben werdet!

          Ansonsten ist es sehr hilfreich auf den Seiten vom Auswärtigen Amt oder auf der Seite des zuständigen Deutschen Konsulats in Russland zu lesen.

          Ich hoffe das hilft dir etwas weiter!

          Viele Grüße

          #15953
          fo-shizzl-fizzl
            • Beiträge: 7

            Hallo!
            Danke erstmal für die Antwort.
            Das mit der Familienzusammenführung habe ich zwar schon einigermaßen gewusst aber danke nochmals für die Erörterung.
            Ja Person 1(Mann) ist offiziell Deutscher 🙂
            Die Sache mit der Aufenthaltsgenehmigung ist mir jedoch neu und da stellt sich mir die Frage,die 2. Person (mit russischer Staatangehörigkeit) wirklich so problemlos zwischen den Ländern Pendeln kann???Muss trotz einer solchen Genehmigung dennoch jedesmal der ganze Papierkram mit Einladung,Visum etc. gemacht werden oder fällt das dann alles weg?Wie lange ist denn so etwas gültig?Was ist mit gemeinsamen Kindern?Haben die Kinder einen Anspruch auf eine 2. Staatangehörigkeit damit sie problemlos zu den Großeltern im Sommer fliegen können etc.???Wäre ja sonst ziemliches hin und her und man könnte kurzfristig eine Reise vergessen.
            Würde mich über weitere Antworten freuen!!

            #15951
            hannes
              • Beiträge: 178

              Hallo,
              gibt es auch inoffizielle Deutsche? 🙂
              Nun ein Visum ist auch schon eine Aufenthaltsgenehmigung!
              Also glaube mir mit der Aufenthaltsgenehmigung kannste Pendeln bis der Arzt kommt! Ohne Papierkram etc. den hast du vorher schon erledigt. Gültig ist die Aufenhaltsgenehmigung erst mal 3 Jahre. zumindest bei meiner Frau. Dann kann die Einburgerung erfolgen wenn die voraussetzungen dafür erfüllt sind oder die Aufenthaltsgenehmigung wird verlängert.

              Wie es mit den Kindern ist kann ich dir nicht genau sagen. Das kommt auch darauf an wo sie geboren wurden.
              Schmeiß das mit der Statsangehörigkeit und dem Aufenthaltsrecht nicht in einen Topf.

              Weitere Infos findest du hier!

              http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

            4 Antworten anzeigen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
            • Das Forum ‘Visum und Formalitäten’ ist für neue Themen und Antworten geschlossen.