- Dieses Thema hat 9 Antworten und 5 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 08.08.2012 14:56 von lingua-per-skype.
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Thema
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Guten Tag liebe Community,
Ich möchte eine gute Freundinn aus Moskau nach Deutschland für 1 Woche einladen und habe dazu noch ein paar kleine Fragen.1. Da ich noch Student bin, mein und ihr Einkommen nicht ausreicht, wird meine Mutter die Verpflichtungserklärung übernehmen. Zu der Einladung soll man ein formloses Schreiben hinzulegen, indem man den Grund usw. des Besuches nennt.
Schreibe ich den Brief jetzt aus der Sicht meiner Mutter oder aus meiner? (Da sie ja die Verpflichtungserklärung unterschreibt)2. Wird sie in Moskau in der Botschaft auch möglicherweise gefragt wo wir uns kennengelernt haben? Sollte sie da einfach die Wahrheit sagen – in Ägypten im Urlaub?
3. Laut Auskunft genügt es den ungefähren Zeitraum für die Ein- und Ausreise in der Verpflichtungserklärung anzugeben, hauptsache sie reist nicht früher ein.. So nun muss aber auch ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden, bei dem man ebenfals das Aufenthaltsdatum angeben muss. Leider ist es da so, soweit ich weiß, dass die Versicherung pro Tag berechnet wird und wir noch nicht genau wissen wann sie kommen wird. Muss ich also vorsichtshalber anstatt der 1 Woche gleich 1 Monat angeben als Buffer? Wird halt ziemlich teuer..
4. Habe ich das richtig verstanden, dass Ich anschließend 1. den Versicherungsnachweis 2. die Verpflichtungserklärung und 3. das formlose Schreiben IHR zuschicke, und sie dann damit zur Botschaft geht um das Visum zu beantragen? Das Flugticket muss sie dann noch nicht nachweisen, oder? (Da wir das genaue Datum ja noch nicht kennen und uns allgemein auch noch unsicher sind ob das alles klappt…)
Vielen Dank für die Mühe 🙂
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