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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 4 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 24.04.2012 11:30 von holgerh.
  • Verfasser
    Thema
  • #13731
    cosmo

      Hallo,

      ich möchte gerne eine russische Freundin nach Deutschland einladen für eine Woche. Ich habe gelesen, das ich eine Einladung schicken muss zu ihr. Ist das alles? Braucht sie noch etwas?

      Über eine Antwort würde ich mich freuen! :dancing2:

      Gruss Cos

    9 Antworten anzeigen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
    • Autor
      Antworten
    • #16371
      hannes
        • Beiträge: 178

        Hallo Cos,

        für die Einladung ist eine Verpflichtungserklärung
        http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29

        und eine Krankenversicherung für den Zeitraum Notwendig.
        Die Verpflichtungserklärung bekommst du, bei der für deinen Wohnort zuständigem Ausländerbehörde.

        Wichtig!!! Nicht einen Cent überweisen wenn du diese Person nicht persönlich kennst!

        #16375
        cosmo
          • Beiträge: 4

          @Hannes 3319 wrote:

          Hallo Cos,

          für die Einladung ist eine Verpflichtungserklärung
          http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29

          und eine Krankenversicherung für den Zeitraum Notwendig.
          Die Verpflichtungserklärung bekommst du, bei der für deinen Wohnort zuständigem Ausländerbehörde.

          Wichtig!!! Nicht einen Cent überweisen wenn du diese Person nicht persönlich kennst!

          Hi,

          doch kenne ich schon ein paar Zeiten 😉 Alles gut. Vielen Dank! Muss ich die Krankenversicherung abschliessen, oder meine Freundin in Russland?

          #16372
          hannes
            • Beiträge: 178

            Hallo,

            die Reisekrankenversicherung kann auch in Russland im Rahmen abgeschlossen werden. Ich würde sie lieber hier abschließen!
            (… uneingeschränkt gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Behandlung sowie Rückführung im Krankheitsfall.)

            Kennen über das Internet ist das eine, persönlich kennen ist das andere! Vorsicht SCAM!

            #16376
            cosmo
              • Beiträge: 4

              @Hannes 3321 wrote:

              Hallo,

              die Reisekrankenversicherung kann auch in Russland im Rahmen abgeschlossen werden. Ich würde sie lieber hier abschließen!
              (… uneingeschränkt gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Behandlung sowie Rückführung im Krankheitsfall.)

              Kennen über das Internet ist das eine, persönlich kennen ist das andere! Vorsicht SCAM!

              Ja ich weiss, aber wir haben uns in Yekatarienburg kennengelernt. Ich war im Rahmen meines Studiums dort. Wir kennen uns schon seit gut 6 Jahren nur war ich immer da. Nun möchte ich das sie mal hier her kommt. Wir haben keine Beziehung, wir verstehen uns nur richtig gut. Das ist alles 😉

              #16373
              hannes
                • Beiträge: 178

                Hallo Cos,

                na dann ist ja gut! 😉

                Yekatarienburg, schöne Stadt! Dann muss sie für das Visum auch nicht so lange reisen denn dort gibt es auch ein Deutsches Generalkonsulat.

                http://www.jekaterinburg.diplo.de/Vertretung/jekaterinburg/de/01/Visa/Visa__Startseite.html

                Denn viel Erfolg!

                #16377
                cosmo
                  • Beiträge: 4

                  @Hannes 3323 wrote:

                  Hallo Cos,

                  na dann ist ja gut! 😉

                  Yekatarienburg, schöne Stadt! Dann muss sie für das Visum auch nicht so lange reisen denn dort gibt es auch ein Deutsches Generalkonsulat.

                  http://www.jekaterinburg.diplo.de/Vertretung/jekaterinburg/de/01/Visa/Visa__Startseite.html

                  Denn viel Erfolg!

                  Moin!

                  Doch noch eine Frag zur Verpflichtungserklärung. Sie verfügt über ausreichende Mittel sich zu versorgen. Sie hat einen Job (Lehramt English). Braucht sie die Verpflichtungserklärung trotzdem?

                  Gruss Cos

                  #16370
                  Chris
                  Foren-Admin
                    • Beiträge: 68

                    Hallo Cos,

                    nein, braucht sie nicht:

                    Welche Unterlagen benötige ich, um einen Bürger der Russischen Föderation nach Deutschland einzuladen?
                    “1. Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, auch förmliche Einladung genannt. (Dies entfällt, wenn der Gast seine Zahlungsfähigkeit bei Beantragung des Visums selbst nachweisen kann, siehe hierzu auch Frage: Ist es möglich, jemanden auch ohne einer Verpflichtungserklärung nach Deutschland einzuladen?)”

                    Auszug aus unserer FAQ zum Thema “Russen nach Deutschland einladen”:
                    https://www.russlandjournal.de/russland/reiseinformationen/russen-einladen/

                    Grüße, Chris

                    #16374
                    hannes
                      • Beiträge: 178

                      Moin Cos,

                      nein, wie Chris schon schrieb!
                      Schau auch mal hier:
                      http://www.jekaterinburg.diplo.de/contentblob/1570048/Daten/1147405/download_touristenvisa_merkblatt_pdf.pdf

                      Dort findest du auch noch weitere nützliche Hinweise für das Touristenvisum.

                      Anstelle der Hotelreservierung kannst du ihr auch ein Formloses Einladungsschreiben zukommen lassen in dem du ihr die Unterkunft bei dir sicherstellst.

                      Viele Grüße

                      #16378
                      holgerh
                        • Beiträge: 2

                        Hi cosmo,

                        schau mal hier:
                        http://www.moskau.diplo.de/contentblob/2964444/Daten/971986/besuchsreisen.pdf
                        Grade das mit dem “Nachweis der Rückkehrwilligkeit” macht in letzter Zeit große Probleme.

                        Trotzdem,
                        viel Erfolg!

                        Holger

                      9 Antworten anzeigen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
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