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Gründung einer eigenen GmbH in Deutschland durch einen russischen Staatsbürger

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Stimme, und wurde zuletzt aktualisiert 26.03.2010 15:08 von lobo.
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    Thema
  • #13294
    lobo

      PROBLEMSTELLUNG:

      Der russische Staatsbürger möchte der einzige Geschäftsführer der GmbH sein.
      Es gab in Deutschland die Auffassung von Gerichten, dass ein Ausländer (Nicht-EU-Bürger) Geschäftsführer einer deutschen GmbH nur sein kann, wenn er jederzeit legal in die Bundesrepublik einreisen und sich um die Geschäfte der GmbH kümmern kann. Diese Auffassung wurde jetzt von deutschen Gerichten aufgegeben. Der Geschäftsführer muss nicht in der Lage sein, jederzeit in Deutschland zu sein. Er kann seine GmbH auch von Russland aus leiten, z.B durch die heutigen Kommunikationsmittel.
      Dies ist also eine große Erleichterung für Aktivitäten von russischen Geschäftsleuten in Deutschland.

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