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Heiraten – zwei Fragen zu den Formalitäten

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 06.06.2012 1:13 von rob.
  • Verfasser
    Thema
  • #13745
    federleicht…

      Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe zwei Formalitätenfragen zum Thema Heiraten.

      Es geht um meinen russischen Freund und mich, wir haben uns vor einem Jahr in Deutschland kennengelernt und seitdem täglich Kontakt und uns auch schon mehrfach für längere Zeit gesehen, wir beide wissen, dass wir zusammengehören und zusammenbleiben wollen und vertrauen uns gegenseitig vollkommen (bevor hier Betrugswarnungen kommen:-)

      Da wir ernsthaft übers Heiraten (in Deutschland) sprechen, habe ich – vorerst – zwei Formalitätenfragen dazu und hoffe, dass sich jemand die Zeit nehmen und mir weiterhelfen kann.

      1. Ich lese immer wieder, dass man beim Visumantrag oft seine Rückkehrwilligkeit beteuern muss und manchmal sogar ausschließen muss, dass man beim Besuch in Deutschland heiratet. Bisher musste mein Freund das beim Visumantrag nicht, dennoch meine Frage, denn der nächste Visumantrag steht an:

      Was kann passieren, wenn er doch in Deutschland heiratet? Wenn er nicht versprochen hat, dass er nicht im fremden Land heiratet, kann doch nix passieren, oder? Und was geschieht bei den Leuten, die tatsächlich unterschreiben mussten, dass sie nicht heiraten? Werden die dann strafrechtlich verfolgt?

      2. Ich habe mehrfach hier im Forum gelesen, dass der ”Ausländer” das Land ersteinmal für drei Monate verlassen muss, bevor er mit einem Familienzusammenführungsvisum wieder einreisen darf, ist das richtig? Wo finde ich die Informationen dazu? Denn bisher bin ich davon ausgegangen, dass er mit dem Tag der Heirat in Deutschland automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Weiß jemand Näheres?

      schonmal vielen Dank, Katja

    2 Antworten anzeigen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
    • Autor
      Antworten
    • #16401
      hannes
        • Beiträge: 178

        Hallo Katja,

        zu 1. Formal richtig, das Besuchervisum schließt einen anderen Zweck, sprich Heirat aus, dazu gibt es das “Nationales Visum zur Eheschließung”.

        Solltet Ihr nun bei den Besuch feststellen, das Ihr Spontan ohne es geplant zu haben Heiraten wollt wird Euch da keiner einen Strick draus drehen. Vorausgesetzt die dafür notwendigen Dokumente sind schon “zufällig” vorhanden (beim zuständigen Standesamt erfragen).

        Zu 2. Formal wieder richtig, er muss nach Ablauf des Besuchervisums erst mal wieder ausreisen um dann ein “Nationales Visum zum Ehegattennachzug” zu beantragen.

        Info: http://www.nowosibirsk.diplo.de/contentblob/1715846/Daten/1278741/downloaddatei_ehegattennachzug.pdf

        Ich habe auch schon gelesen, das es in Einzelfällen möglich ist, gleich nach der Hochzeit eine Aufenhaltsgenehmigung für Deutschland zu bekommen!?!? Auf jedenfall schon mal mit der Ausländerbehörde abklären was da möglich ist was dieses Verfahren Ehegattennachzug etwas beschleunigt.
        Automatisch bekommt man da nix 😉

        #16402
        rob
        Teilnehmer
          • Beiträge: 138

          @federleicht… 3373 wrote:

          Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe zwei Formalitätenfragen zum Thema Heiraten.

          Es geht um meinen russischen Freund und mich, wir haben uns vor einem Jahr in Deutschland kennengelernt und seitdem täglich Kontakt und uns auch schon mehrfach für längere Zeit gesehen, wir beide wissen, dass wir zusammengehören und zusammenbleiben wollen und vertrauen uns gegenseitig vollkommen (bevor hier Betrugswarnungen kommen:-)

          Da wir ernsthaft übers Heiraten (in Deutschland) sprechen, habe ich – vorerst – zwei Formalitätenfragen dazu und hoffe, dass sich jemand die Zeit nehmen und mir weiterhelfen kann.

          1. Ich lese immer wieder, dass man beim Visumantrag oft seine Rückkehrwilligkeit beteuern muss und manchmal sogar ausschließen muss, dass man beim Besuch in Deutschland heiratet. Bisher musste mein Freund das beim Visumantrag nicht, dennoch meine Frage, denn der nächste Visumantrag steht an:

          Was kann passieren, wenn er doch in Deutschland heiratet? Wenn er nicht versprochen hat, dass er nicht im fremden Land heiratet, kann doch nix passieren, oder? Und was geschieht bei den Leuten, die tatsächlich unterschreiben mussten, dass sie nicht heiraten? Werden die dann strafrechtlich verfolgt?

          2. Ich habe mehrfach hier im Forum gelesen, dass der ”Ausländer” das Land ersteinmal für drei Monate verlassen muss, bevor er mit einem Familienzusammenführungsvisum wieder einreisen darf, ist das richtig? Wo finde ich die Informationen dazu? Denn bisher bin ich davon ausgegangen, dass er mit dem Tag der Heirat in Deutschland automatisch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Weiß jemand Näheres?

          schonmal vielen Dank, Katja

          Viel Erfolg fur euer junges Liebesglueck. Ihr schafft es schon! Liebe ueberwindet alle Grenzen!

        2 Antworten anzeigen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
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