- Dieses Thema hat 8 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 19.05.2012 11:17 von federleicht….
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VerfasserThema
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01.08.2011 um 17:11 #13590flix
Guten Tag Forum
Ich habe bereits einiges gelesen und mir auch Gedanken gemacht, wie ich denn ein Visum für meine Freundin aus Russland bekomme. Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich keine Verpflichtungserklärung, da sie die nötige Bonität in der deutschen Botschaft vorweisen wird. Kein mir jemand sagen wie ich nun diese Einladung zuschreiben habe, bzw mir bei der Formulierung helfen kann? Gibt es dafür vieleicht schon Beispiele die man leicht abgeändert nutzen kann?
Was genau muss ich ausser diesem Schreiben nach Russlad schicken? Kopie des Reisepass?Danke schonmal für die Hilfe:clap:
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VerfasserThema
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03.08.2011 um 15:15 #16115hannes
- Beiträge: 178
Hallo Flix,
Erst einmal Willkommen im Forum!
Du wirst fuer deine Freundin kein Visum bekommen. Das muss sie selbst in dem fuer sie zustaendigen Deutschen Konsulat in Russland beantragen. Wenn sie fuer jeden Reisetag 45 Euro nachweisen kann ist es ja gut, ansonsten ist es sicher einfacher fuer sie, wenn du ihr eine Verpflichtungserklärung besorgst.
Eine Formlose Einladung ist doch sehr Individuell. Darum wirst du doch am besten wissen warum du sie einlaedst. Ansonstel google mal da wirst du sicher was finden.
04.08.2011 um 7:55 #16119flix- Beiträge: 2
Hey Hannes
danke für deine antwort. Habe gelesen, man sollte einen plausiblen Grund nennen. Ist Liebes ei solcher grund? 😛
17.05.2012 um 7:09 #16120federleicht…- Beiträge: 9
Hallo, ich greife das Thema hier nochmal auf, um meine Frage zu stellen. Im Moment bin ich auch etwas ratlos, wie ich das formlose Schreiben zu verfassen habe, dabei kann man ja bestimmt auch Fehler machen?! Was muss da rein? Sieht das dann zum Beispiel so aus:
Hiermit lade ich (Name) aufgrund (Besuchsgrund) ein.
War es das? Muss der Zeitraum mit rein? Mein Freund will sein viertes Schengenvisum beantragen und es soll für ein halbes Jahr sein, das hat schonmal geklappt. Nur welchen Besuchsgrund kann ich für ein halbes Jahr eintragen? Reicht da ‘touristische Zwecke’ oder sowas?
vielen Dank im Voraus
18.05.2012 um 16:49 #16116hannes- Beiträge: 178
Hallo federleicht,
Name und Besuchsgrund und Zeitraum ist schon mal ist schon mal gut! 😉
Mal eine Gegenfrage: woher bekommt er die Verpflichtungserklärung oder hat er das Geld was er bei dem deutschen Konsulat vorweisen muss 45-50 € pro Tag? Dann braucht er noch eine Krankenversicherung für den Zeitraum!
Besuchsgrund würde ich gemeinsame Interessen wie Sprache, Du russisch, er deutsch lernen, Land und Leute, Evtl. Sport Radsport Tour durch Deutschland usw.
Ein Problem sehe ich bei dem Zeitraum für ein halbes Jahr. War das ein Schengenvisum für Deutschland für 6 Monate was er schon 4 mal hatte?? Das Problem ist dabei auch der Nachweis der Rückkehrwilligkeit! Sollte er wirklich schon 4 mal ein Schengenvisum gehabt habe, wirkt sich das schon mal recht positiv auf die Rückkehrwilligkeit aus
Als Besuchervisum max. 3 Monate, es sei denn er bekommt eine Einladung von einer Uni, Schule, Firma, Verein oder so.
Turivisum geht nur max. 30 Tage!Bitte Vorsicht SCAM solltet ihr euch nur über das Internet kennen! Kein Geld im Voraus überweisen!!! Auch nicht einen Cent!
18.05.2012 um 18:29 #16121federleicht…- Beiträge: 9
Hallo Hannes, ganz lieben Dank für deine Antwort!
Das mit der Verpflichtungserklärung organisiert er selbst, die Krankenversicherung hat er auch schon, darum soll ich mir mal keine Sorgen machen 🙂 mir geht es hier jetzt wirklich nur um das formlose Anschreiben.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob wir das Gleiche meinen, ich blicke leider noch nicht vollständig durch. Zuletzt hatte er ein Visum, mit dem er sich innerhalb eines halben Jahres 90 Tage lang in D aufhalten durfte und solch eines möchte er wieder versuchen zu bekommen. Das ist nach deiner Erklärung wohl das ‘Besuchervisum’ ?!
hmmm…. schreibe ich denn dann ins Anschreiben, dass ich ihn vom 1.7.12 bis 31.12.12 einlade, also für ein halbes Jahr? Und wie sieht es aus mit der Unterkunft? Sollte ich in das Anschreiben auch schreiben, dass er in der Zeit bei mir wohnen wird, damit die Leutchen bei der Botschaft sehen, dass er einen ”festen Wohnsitz” hat, oder gehört das da nicht mit rein?
So – und soweit ich das verstanden habe, mache ICH nur das formlose Anschreiben, lasse es im zukommen und ER geht damit zur Botschaft in RUS und organisiert da Verplichtungserklärung und Visaantrag, ist das richtig? Für mich gibts in dem Fall nicht mehr zu tun, oder?
Ohje, je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen kommen mir in den Kopf ….
liebe Grüße, Katja
achso, dankesehr auch noch für deine Warnung, aber diesen Mann kenne ich sehr gut und vertraue ich 1000prozentig! 🙂
19.05.2012 um 8:00 #16117hannes- Beiträge: 178
Hallo Katja,
Ja, für 90 Tage gibt es das Besuchervisum allerdings braucht er für ein Deutsches Schngenvisum eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person, Schule, Verein, Firma usw. Die Verpflichtungserklärung bekommt er nicht in Russland. Wenn du Dir nun eine Verpflichtungserklärung bei deiner Ausländerbehörde besorgst, gibt es die Möglichkeit die finantielle Absicherung offen zu lassen, dann muss er das entsprechende Geld in Russland nachweisen bei 90 Tagen sind das min. ca. 160000 Rubel = ca. 4050 € die er dort in Euro nachwisen muss.
Info am Beispiel Düsseldorf: http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/32ve01.shtml
Info am Beispiel Novosibirsk: http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertretung/nowosibirsk/de/01/Visabestimmungen/Informationen__der__Visastelle.html
Weitere Infos bekommst Du bei der Ausländerbehörde Deines Wohnortes.
Erkundige Dich ob es nicht einfacher ist, wenn du ihn gut kennst, Ihm eine durch Dich (evtl. Eltern, Freunde) abgesicherte Verpflichtungserklärung zu schicken. Dazu ist jedoch immer ein festes Einkommen von mindestens Sozialhilfesatz + Miete, auch schon bis an die 2000 € notwendig. Das ist durch die Ausländerbehörde Deines Wohnortes festgelegt.Er kann für sich in Russland ein Turistenvisum für 30 Tage ohne Verpflichtungserklärung mit Deiner Formlosen Einladung beantragen, dafür muss er dann dem Deutschen Konsulat nachweisen das ihm 45 – 50 € pro Reisetag zur Verfügung stehen.
Ob er dann auch ein Visum für den Zeitraum bekommt, liegt im ermessen des Deutschen Konsulates in Russland. Wenn er schon 4 mal ein Visum für Deutschland hatte stehen die Chancen nicht schlecht.
Ja, schreibe den vollen Zeitraum in dein formloses Schreiben, schreibe das für den Zeitraum Unterkunft (mit Adresse) und Verpflegung bei Dir gewährleistet ist. Ob er dann auch ein Visum für den Zeitraum bekommt, liegt, wie gesagt, im ermessen des Deutschen Konsulates in Russland. Wichtig ist, wie ich schon schrieb, die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen.
Schreibe dazu in Dein formloses Schreiben, dass Dir bekannt ist, dass Visum nur für den Zewck des Besuches zu benutzen.
Wenn du ihn persöhnlich durch Besuch usw. sehr gut kennst ist das OK. Wenn Du ihn noch sooooo “sehr gut” über das Internet kennst BITTE VORSICH! Da ist das Geld was man nach Russland schickt schon mal schnell “1000prozentig” weg!
Ich hoffe du hast mich verstanden ansonsten Frage gerne nach, auch als PN. Als PN kannst du mir wenn Du willst auch das Anschreiben Schicken dann kann ich da mal drüberschauen.
Nur keinen Stress das wird schon klappen!
Viele Grüße
19.05.2012 um 10:01 #16122federleicht…- Beiträge: 9
Hallo Hannes, das ist ja Gold wert, dass du dich so gut auskennst und dir die Zeit nimmst, hier zu helfen, ganz großen Dank an dich! Aus deiner Antwort verstehe ich, dass er für ein 30-Tage Touri-Visum keine Verpflichtungserklärung aus D braucht, wenn er nachweisen kann, dass er sich in der Zeit selbst versorgen kann.
Wenn er aber das 90-Tage Besuchervisum beantragen möchte, muss ICH trotzdem zur Ausländerbehörde gehen und eine Verpflichtungserklärung abgeben, in der dann die finanzielle Absicherung offengelassen wird?? Ganz klar ist, dass mein Monatsgehalt unter der geforderten Grenze liegt und er genug Geld hätte, um nachzuweisen, dass er sich in der Zeit des Aufenthaltes selbst versorgen kann.
Du unterscheidest – wenn ich es richtig verstanden habe – in deiner Antwort zwischen dem 30-Tage-Visum und dem 90-Tage-Visum, das verwirrt mich, denn hier zum Beispiel lese ich, dass der Antragsteller scheinbar grundsätzlich keine Verpfl.Erkl. benötigt, wenn er selbst zahlungsfähig ist:
was ist nun richtig?:rolleyes:
Ob jemand anderes aus der Familie/ Freundeskreis die Verpfl.Erkl. abgeben würde, müssen wir mal noch besprechen, vielleicht wäre das ja tatsächlich einfacher.
Da heute Samstag ist, werde ich meine Fragen bei der Ausländerbehörde leider nicht los, ich hoffe, dass ich da Montag mehr klären kann.
Dein Angebot, über mein Anschreiben zu gucken, nehme ich sehr gern an, ich melde mich dann bei dir:angel:
Dankeschöön, Katja
19.05.2012 um 11:17 #16118hannes- Beiträge: 178
Hallo Katja,
freut mich, wenn ich dir etwas weiterhelfen konnte 😉 immer gerne!
Richtig ist wie du schriebst, dass er für ein 30-Tage Touri-Visum keine Verpflichtungserklärung aus D braucht, wenn er die 45-50€ pro reisetag nachweisen kann. Ob das ohne Verpflichtungserklärung für 90 Tage auch funktioniert habe ich keine Erfahrungen oder es gehört. Mit Verpflichtungserklärung deinerseits sicherlich eher ohne Probleme. Eine freundliche Mail an das zuständige Deutsche Konsulat in Russland, kann da Sicherheit geben. Richtig ist letztendlich immer was die/der Bearbeiter im Konsulat daraus macht.
Ich habe nur die Erfahrung mit der von mir abgesicherten Verpflichtungserklärung zum einen durch das entsprechende Einkommen, zum anderen auch durch die hinterlegung einer Kaution möglich. Aber wenn er das Geld hat, solltest du es versuchen ob es auch für 90 Tage ohne Verpflichtungserklärung geht, oder besser mit Verpflichtungserklärung ohne Finanzielle Absicherung. schreibe mal eine nette Mail an das Konsulat, dann hast du auch gleich einen Ansprechpartner/in auf die/den du dich beziehen kannst.
Jo, frag mal Deine Familie/ Freundeskreis ob sie die Verpflichtungserklärung für dich übernehmen. Aus meiner Erfahrung ist es das einfachste.
Würde mich freuen wenn alles klappt! 😉
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