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Thema
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PROBLEMSTELLUNG:
Nach dem Partnerschaftsabkommen der Russischen Föderation mit der EU (noch gültig!) können unselbstständige Niederlassungen gegründet werden.Ein russischer Staatsbürger kann Leiter dieser Niederlassung sein. Vorausetzung ist eine bestimmte Regelung in der Satzung der russischen Mutterfirma.
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