- Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 24.04.2020 12:17 von an09.
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Thema
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Hallo Zusammen,
ich möchte in einigen Woche meine Freundin in Russland zum ersten Mal besuchen und bin im Moment dabei, alles für mein Visum vorzubereiten. Zwei Punkte sind bisher aber noch etwas unklar und ich hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
1. Die Auslandskrankenversicherung soll eine Mindestdeckung von 30 000 EUR haben. Ich kann leider nur keine Versicherung finden, die solch einen hohen Betrag z.B. im Todefall zahl in ihrer Police hat (wie bspw. ADAC, Generali, HUK, HanseMerkur, DEVK, Europäische Reiseversicherung, usw)
SOVAG ist mir ehrlich gesagt etwas zu teuer, da ich z.B. bei DEVK eine Auslandsversicherung für ein Jahr für 7,50€ bekomme und diese ja auch in Russland anerkennt ist, leider aber im Todefall nur bis 15 000 EUR deckt. Bin etwas verwirrt, ob diese 30 000 EUR Mindestdeckung wirklich entscheidend sind, da ich keine Versicherung finden konnte, die das anbietet.
2. Reicht als Verdienstnachweis mein Arbeitsvertrag und muss dieser im Original eingereicht werden? Bzw. kann ich auch eine Studienbescheinigung einreichen? (arbeite nebenbei als Werkstudent, daher der Arbeitsvertrag)
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe im Voraus und liebe Grüße
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