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Meine Ehefrau aus Russland nach Deutschland "holen"

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 04.05.2013 16:03 von hebbelbernd.
  • Verfasser
    Thema
  • #13865
    redrumde

      Hallo,

      ich habe ja mal ein Thema eröffnet, wo ich um Hilfe gebeten habe zum Thema Besuchervisum meiner Freundin nach Deutschland. Es wurde abgelehnt und wir sind nicht weiter gekommen.

      Wie soll ich sagen, mittlerweile ist sie nicht mehr meine Freundin, sondern meine Ehefrau. Ich war vom 1. Feb bis zum 1. März bei ihr in Russland und habe sie am 27. Feb geheiratet.

      Wir haben eigentlich die Unterlagen komplett. Sie hat neue Pässe (neuer Nachname) und hat den Deutschtest bereits abgelegt. Sobald sie das Zertifikat bekommt und die Bestätigungen (Notar etc bla bla) geht sie zur Botschaft.

      Das Problem mit dem Internet ist, das wenn man etwas sucht, zu 95% nur Horrorgeschichten etc. zu lesen sind. Sucht man z.B. nach “Ich habe Kopfschmerzen” hat man ca. 500 schwere Krankheiten und sollte sich am Besten nicht mehr bewegen. Also frage ich mal hier Leute die sich damit auskennen.

      Also, mal zu meiner Frage :sulkiness:
      Muss ich eigentlich noch etwas tun? Ausländerbehörde? Irgendwas? Oder reicht es, wenn sie ihre Gänge macht? Wie gesagt, sie hat alles und muss nur noch auf das Sprachzertifikat warten.

      Grüße 🙂

    2 Antworten anzeigen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
    • Autor
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    • #16632
      hebbelbernd
        • Beiträge: 3

        Ja, also es könnte zum Beispiel Probleme geben, wenn Du deine Freundin nach Deutschland “holst” und sie ist arbeitslos. Dann kann es sein, dass die Behörde Dir ein Schreiben vorlegt, wo Du unterzeichnen musst, dass Du Kosten für Unterkunft und Transfer übernimmst. Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben. Frag doch am besten Mal bei der Russischen Botschaft nach. Ich stand vor einigen Jahren vor demselben Problem. Habe nämlich dank dieser genialen Seite eine Frau in Weißrussland kennengelernt, mit der ich mittlerweile zusammenlebe hier in Deutschland.

        #16631
        redrumde
          • Beiträge: 10

          Ich habe in meiner lokalen Ausländerbehörde gefragt,
          die sagten das ich soweit nichts vorlegen muss und das erst ein
          Kontakt zustande kommt, wenn sie hier ist.

          Die russische Botschaft hat damit nichts zutun, sondern die Deutsche.
          Aber ich denke mal das du das meinst.

          Laut den Unterlagen der Botschaft werden keine Dokumente benötigt,
          in denen sie angeben muss das sie arbeitet, bzw. ich. Auch sonst nichts weiter.

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