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Problem mit Einladung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 14.07.2011 15:19 von fazer.
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    Thema
  • #13577
    chris308

      Im Oktober möchte mich ein Freund aus Moskau in Deutschland besuchen.
      Das Problem ist, dass ich keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, weil ich nicht genug Geld habe. Bin Student.
      Im Internet habe ich gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass er selbst sich in Russland verpflichten kann, indem er seine Einkünfte offenbart. Meinerseits wäre dann eine formlose Einladung ausreichend.
      Kann mir da jemand weiterhelfen? Stimmt das so?

    2 Antworten anzeigen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
    • Autor
      Antworten
    • #16096
      fazer
        • Beiträge: 33

        Hallo. Bei einer Verpflichtungserklärung geht es leider nicht nur ums Geld……….. Sondern es muss auch ein angemessener Wohnraum vorhanden sein, dann natürlich genug Geld – ich meine 50 Euro pro Tag, dann muss noch eine medizinische Versicherung vorhanden sein, er darf auch nicht in Russland den Staat Geld schulden – selbst wenn es nur ein paar Rubel für z.b. KFZ-Steuer sind. Aber das wichtigste an einer Verpflichtungserklärung ist, dass sich der deutsche Staat absichert für den Fall das dein Freund untertaucht. Das heißt, DU würdest für die Fahndungs- und Abschiebekosten dann aufkommen. Solltest Dir auf jeden Fall sicher sein, wenn Du sowas machst. Am einfachsten ist es, wenn Du mal auf die Seite der russischen Botschaft in Deutschland gehst oder gar anrufst.

        #16095
        hannes
          • Beiträge: 178

          @Fazer, du meinst wohl die Seite der Deutschen Botschaft / Konsulat in Russland. die für das Schengenvisum zusändig sind.

          Hallo Chris308,

          “Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt, …
          … wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten von Aufenthalt und Hin- und Rückreise aufkommt
          und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Antragstellung nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine
          formlose schriftliche Einladung.”

          “Der Nachweis kann z.B. anhand von
          Kontoauszügen, zusätzlich durch eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers erfolgen. Richtwert ist ein
          frei verfügbarer Betrag in Höhe von 45 Euro je Aufenthaltstag.”

          Mit das wichtigste ist der Nachweiß der “Rückkehrwilligkeit”

          Krankenversicherung ist für die Zeit des Aufenthalts nicht so teuer.

          Evtl. können auch deine Eltern für dich die Verpflichtungserklärung abgeben.

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