- Dieses Thema hat 9 Antworten und 4 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 16.06.2012 17:36 von wallone48.
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Thema
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Hallo allerseits,
Ich möchte gern in naher Zukunft über ein Touristenvisum eine Freundin in Moskau zu besuchen. Über die Möglichkeit, eine entsprechende Einladung hier zu bestellen, scheint es sogar relativ einfach, sich allein durch den ganzen Bürokratieschlammassel bis zum bewilligten Visum zu kämpfen. Das einzige Dokument, das mir dabei noch ziemliche Bauchschmerzen bereitet, ist dieser ominöse Nachweis über die “Rückkehrwilligkeit”.
Ich bin noch Student und erst im letzten November auf Grund eines Universitäts- und Lehrerwechsels nach Berlin gezogen. Natürlich habe ich hier jetzt auch eine kleine schöne Wohnung und selbstverständlich will ich nach dem Besuch auch wieder nach Berlin zurück. Nur kann ich weder tatsächliches WohnEigentum noch eine Verdienstbescheinigung nachweisen und ich bezweifle, dass dem Konsulat ein Mietvertrag (den ich jedoch nur ungern ganz vorzeigen würde) und die Immatrikulationsbescheinigung meiner Uni ausreichen wird. Was also tun?
Ich hoffe, ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen. Wäre toll.Beste Grüße!
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