- Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert 07.09.2011 12:30 von tri.
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Die .ru-Registry hat ihre Bestimmungen geändert. Ab sofort müssen sowohl bei neuen als auch bestehenden .ru-Domains die Daten der Owner-Handles (Inhaberangaben) gegenüber der Registry mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden.
Die .ru-Registry hat dafür eine Frist bis zum 01.04.2010 gesetzt. Domains, für die bis dahin keine Dokumente eingereicht wurden, werden von der .ru-Registry gelöscht.
Für Firmen muss ein aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument eingereicht werden. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden von der .ru-Registry nicht als Firmen anerkannt.
Für Privatpersonen und Einzelunternehmen muss die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses eingereicht werden.
Auffällig ist die Ähnlichkeit zu den neuen Bestimmungen für chinesische Domains. Sowohl China als auch Russland haben bekanntlich Probleme mit der Freiheit des Internets.
ICANN-Registrar Secura berät betroffene Eigentümer von ru-domains unter secura@domainregistry.de
Hans-Peter Oswald
ICANN-Registrar:Bestellen Sie Ihre ru-domains bevor es ein anderer tut!
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