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Übernahmegenehmigung nach dem Bundesvertriebenengesetz

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Stimme, und wurde zuletzt aktualisiert 31.03.2010 10:46 von lobo.
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    Thema
  • #13299
    lobo

      PROBLEMSTELLUNG:

      Vor dem 01.07.1990 erteilten die deutschen Behörden der Bundesrepublik auf Antrag den Russlanddeutschen aus der früheren Sowjetunion eine sog. “Übernahmegenehmigung”. Damit konnte über die deutsche Botschaft ein Einreisevisum für die Bundesrepublik erworben werden. Bei einer Einreise vor dem 01.07.1990 im Bundesgebiet wurde der Betreffende “Aussiedler” im Sinne des Bundesvertriebenengesetztes.

      Was ist, wenn die Übernahmegenehmigung zeitlich nach dem 01.07.1990 für die Ausreise nach Deutschland genutzt werden soll, vor allem auch durch Kinder, die inzwischen erwachsen sind?

      Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann die Person auch heute noch “Spätaussiedler” im Sinne des Bundesvertriebenengesetztes werden, eventuell sogar seine inzwischen volljährigen Kinder.

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