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Thema
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Meine Ehefrau (Ehe in D geschlossen) ist Russin, hat eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung und einen gültigen russischen Reisepass und ist dieses Jahr mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach D eingereist.
Sie plant nun eine Reise nach Russland und zurück.
Dazu folgende Fragen: 1) Benötigt sie für die geplante Hinreise aus Deutschland nach Russland ein Visum? 2) Benötigt sie für die Rückreise aus Russland nach Deutschland ein Visum? 3) Gilt ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung für deutsche und russische Behörden als Visumsersatz?
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