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Zollbestimmungen für Russland

Zollbestimmungen Russland

Zoll heißt auf Russisch таможня [tamóschnʲa]

Jeder, der nach Russland reist, sollte die Zollbestimmungen kennen. Dies betrifft sowohl die Hin- als auch die Rückreise. Denn auch für Privatreisende gibt es Einschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld und bestimmter Waren. Dazu gehören Handys und Laptops, Alkohol und Tabak, Medikamente, Lebensmittel oder Kunstobjekte. Es ist also empfehlenswert, sich über die Zollbestimmungen zu informieren, bevor man Geschenke für Freunde in Russland aussucht oder Mitbringsel und Souvenirs während der Reise kauft.

Zollbestimmungen bei:

siehe auch: Einfuhr- und Zollvorschriften für Postsendungen nach Russland

Bargeld

Bargeld im Gesamtwert von bis zu 10.000 US-Dollar (oder dem Äquivalent in anderen Währungen) kann bei Reisen nach Russland frei ein- bzw. ausgeführt werden. Es muss nicht, kann aber auf Wunsch des Reisenden deklariert werden. Andere Währungen werden am Tag der Ein- bzw. Ausreise in US-Dollar umgerechnet.

Als Bargeld gelten:

  • Banknoten und Münzen, die aktuell als Zahlungsmittel in Russland oder in einem anderen Staat akzeptiert werden,
  • Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden aber in eine gültige Währung umgetauscht werden können,
  • Reiseschecks.

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Münzen aus Edelmetallen gelten nicht als Bargeld.

Bargeld im Gesamtwert über 10.000 US-Dollar (oder dem Äquivalent in anderen Währungen) muss in Russland bei der Ein- und Ausreise in der Zolldeklaration angemeldet werden.

Finanzinstrumente, darunter Wertpapiere, Wechsel und Bankschecks müssen immer beim russischen Zoll deklariert werden.

In der Zolldeklaration in Russland muss unter anderem Folgendes angegeben werden:

  • Der Eigentümer des Bargeldes / der Finanzinstrumente
  • Herkunft des Bargeldes / der Finanzinstrumente
  • Beabsichtigte Verwendung
  • Geplante Reiseroute (Transportmittel, Abreise-, Transit- und Zielland)

WICHTIG: Bei Reisen nach Russland sollten auch die Zollbestimmungen des Heimat- bzw. Abreiselandes beachtet werden. In der EU müssen Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- bzw. Ausreise beim Zoll angemeldet werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung von Barmitteln in der EU (auf Englisch)

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Russland

Privatpersonen dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch (inkl. Geschenke und Souvenirs) zollfrei nach Russland einführen. Es gelten folgende Reisefreimengen:

  • bei Flugreisen: Gesamtwert bis zu 10.000 Euro und Maximalgewicht bis zu 50 kg
  • bei Reisen mit Auto, Zug oder Schiff: Gesamtwert bis zu 500 Euro und Maximalgewicht bis zu 25 kg (Diese neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019)

Beim Überschreiten der freien Mengen- und Wertgrenzen muss die Ware bei der Einreise nach Russland im Zollformular deklariert werden. Die Einfuhrabgaben für den über der Freimenge liegenden Wert bzw. Gewichts betragen 30% des Warenwertes bzw. mindestens 4 Euro pro Kilogramm.

Wichtig zu beachten:

  • Die Freimengen gelten pro Person sowohl für Bürger der Russischen Föderation als auch für Touristen aus dem Ausland.
  • Die Ware darf für den privaten Gebrauch und nicht zu geschäftlichen Zwecken bzw. zum Weiterverkauf nach Russland eingeführt werden.
  • Die Beschränkung auf das genannte Maximalgewicht bzw. Gesamtwert betrifft nicht gebrauchte persönliche Gegenstände, die man während der Reise braucht und Waren des persönlichen Verbrauchs. Dazu gehören, zum Beispiel, Bekleidung, Schuhe, Pflegeartikel, Kindersitze, Sportausrüstung etc. Für solche Waren gibt es keine Einschränkungen. Die für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmten Waren sollten der Jahreszeit und dem Ziel der Reise entsprechen, Gebrauchsspuren haben und nicht originalverpackt sein (gebrauchte OVPs sind erlaubt). Es muss klar sein, dass die Waren für Wiederverkauf ungeeignet sind.
  • Die genannten Reisefreimengen gelten nicht für Waren mit speziellen Einschränkungen wie elektronische Geräte, Alkohol, Medikamente etc. Die Zollbestimmungen dazu siehe unten.
  • Bei Einfuhr von Neuware bzw. Geräten, die die erlaubte Stückzahl überschreiten, ist es empfehlenswert, Kaufbelege, Zertifikate etc. mitzuführen, um den Wert der Ware entsprechend deklarieren zu können. Ansonsten wird der Wert von Zollbeamten in Russland geschätzt.

Offizielle Formulare des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation:

HINWEIS: Am 1.01.2019 wurden die Zollformulare geändert.

HINWEIS: Die Zollerklärung muss auf einem DIN-A4-Blatt doppelseitig (!) ausgedruckt werden.

Einfuhr- und Zollbestimmungen für elektronische Geräte bei Reisen nach Russland

Viele fragen sich, ob Smartphones und Laptops auf eine Reise nach Russland mitgenommen werden dürfen. Die Antwort lautet: Ja, man darf die Geräte mitnehmen und muss diese beim Zoll nicht deklarieren. Zollfrei sind folgende Stückzahlen:

  • gebrauchte Smartphones bzw. Handys: 2 pro Person
  • Foto-, Video und Kinokamera, Laptop, Computer, Fernseher bis 42 Zoll, Radio, Diktiergerät, DVD-, Video- und Schallplattenspieler, Fernglas: je 1 Gerät pro Person

Das Zubehör darf in der für die Reisedauer plausiblen Menge zollfrei mitgenommen werden.

Wer mehrere Smartphones, Tablets oder Laptops, besonders originalverpackt, z. B., als Geschenk nach Russland transportiert, sollte diese entsprechend im Zollformular angeben und am besten Kaufbelege dabei haben.

Zollbestimmungen für Alkohol und Tabak

Bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak sind folgende Mengen pro volljährigem Reisenden (ab 18 Jahre alt) zollfrei:

  • bis zu drei Liter Spirituosen (inkl. Bier, Wein, Wodka etc.). Bei Überschreitung der 3 Liter (bis max. 5 Liter) wird eine Zollgebühr in Höhe von 10 Euro pro Liter Alkohol über der Freigrenze erhoben. Privatpersonen dürfen nicht mehr als 5 Liter Alkohol nach Russland einführen.
  • nicht mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 Gramm Rauchtabak. Insgesamt nicht mehr als 250 Gramm Tabakwaren.

Lebensmittel nach Russland mitnehmen

Im August 2014 verbot Russland die Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln aus der EU, USA, Kanada, Australien und Norwegen. Von den Sanktionen betroffen sind Lebensmittel, die zwecks Verkauf nach Russland importiert werden.

Touristen, die nach Russland reisen, können Lebensmittel für den privaten Konsum unter gewissen Voraussetzungen mitnehmen.

Bei Lebensmitteln und Tierfutter unterscheidet man zwischen Produkten mit einem niedrigen und einem hohen Risiko. Die ersten sind erlaubt, die zweiten eingeschränkt erlaubt. Dies gilt sowohl für Russland Reisen als auch für Postsendungen nach Russland.

Alle eingeführten Lebensmittel müssen originalverpackt und ver­zehr­fer­tig sein. Es muss eine Fabrikverpackung sein. Abgefüllte Ware wie loser Tee, Gewürze etc. gelten nicht als originalverpackt. Auch vakuumverpackte Thekenware (Schinken, Wurst, Käse etc.) können problematisch sein. Es gibt keine eindeutige Regelung bzgl. selbst eingemachtem Obst und Gemüse wie Marmeladen, eingelegte Antipasti etc.

Verboten sind: rohes Fleisch, roher Fisch, rohe Eier sowie Halbfabrikate und hausgemachte Würste, selbst eingelegter Fisch etc.

Bei Flugreisen nach Russland ist es empfehlenswert, nicht nur flüssige Lebensmittel wie Glaskonserven oder Öl, sondern auch Käse im aufzugebenden Gepäck zu transportieren.

Es gibt temporäre Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Ländern, die von Tierseuchen wie der Schweinepest etc. betroffen sind.

Wer am Zoll erwischt wird, muss eventuell eine Strafe zwischen 1.000 und 2.500 Rubel (ca. 14 – 34 Euro) zahlen. Außerdem heißt es, dass die Ware beschlagnahmt, zurückgewiesen oder auf Kosten des Besitzers vernichtet werden kann.

Erlaubte Lebensmittel

Lebensmittel mit einem niedrigen Risiko dürfen nach Russland eingeführt werden.
Dabei darf die Reisefreimenge für Gewicht und Wert für alle eingeführten Waren nicht überschritten werden (die freien Mengen- und Wertgrenzen siehe oben).

Zu solchen Lebensmitteln zählen:

  • Konfekt, Pralinen, Schokolade, Kekse etc.
  • gerösteter Kaffee
  • Tee, Mate etc.
  • Gewürze
  • Nudeln und ähnliche Teigwaren
  • Olivenöl etc.

Eingeschränkt erlaubte Lebensmittel

Es gibt Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln, Tierfutter sowie pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen nach Russland. Am 19. August 2019 wurde das entsprechende Gesetz verschärft, so dass mit mehr Kontrollen an der russischen Grenze zu rechnen ist.

Jeder Reisende (inkl. Kinder) darf max. 5 kg fertige (d. h. verarbeitete) Lebensmittel tierischen Ursprungs und max. 5 kg pflanzliche Lebensmittel nach Russland einführen. Die Lebensmittel müssen originalverpackt (d. h. ab Werk) sein.

Lebensmittel tierischer Herkunft:

  • Käse, Butter und andere Milchprodukte
  • Wurst, Schinken etc.
  • Fisch- und Fleischkonserven
  • Produkte aus Fisch und Meeresfrüchten (inkl. Kaviar)
  • Eierprodukte
  • Produkte mit Füllung aus Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchten etc.
  • Honig, Bienenwachs, Bienenbrot, Blütenpolen etc.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft:

  • frisches Obst und Gemüse
  • Zitrusfrüchte
  • Melonen, Wassermelonen und Kürbisse (je max. ein Stück)
  • Pilze
  • Trockenobst
  • Beeren
  • Nüsse (inkl. Kokosnüsse), Samen und Nussmischungen
  • Hülsenfrüchte
  • Getreide
  • Mehl
  • Rohkaffee
  • Kakaobohnen

Rohe Kartoffeln darf man nur bei Vorlage eines gültigen phytosanitäres Zertifikats (auch Pflanzengesundheitszeugnis genannt) nach Russland mitnehmen. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass die Pflanzen frei von gefährlichen Krankheiten und Schädlingen sind.

Eine veterinär- und/oder phytosanitäre Quarantänekontrolle kann nicht an allen Grenzübergängen durchgeführt werden. Wer eingeschränkt erlaubte Lebensmittel nach Russland mitnehmen möchte, sollte sich vorher über die Möglichkeit einer Quarantänekontrolle am Grenzübergang, über den man die russische Grenze passieren möchte, informieren. Normalerweise ist der Bundesdienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung Rosselkhoznadzor (auf Russisch Россельхознадзор) für die Kontrollen zuständig. Doch nicht an allen Grenzübergängen gibt es Rosselkhoznadzor Mitarbeiter.
An den Autokontrollpunkten Värtsilä in Karelien (Grenze zu Finnland), Shumilkino in der Region Pskow (Grenze zu Estland) und Yagar-Kazmalyar in Dagestan (Grenze zu Aserbaidschan) übernimmt die Zollbehörde die phytosanitäre und tierärztliche Kontrolle.

Bei Überschreitung der Freigrenze von 5 kg sind entsprechende Zertifikate erforderlich. Generell wird empfohlen, die Freigrenzen nicht zu überschreiten. Erstens kann es schwierig sein, so eine Bescheinigung zu bekommen. Und zweitens kann man unter Verdacht kommen, Lebensmittel für kommerzielle Zwecke nach Russland einzuführen. In diesem Fall würden die Sanktionen greifen.

Pflanzen nach Russland einführen

Bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse sind kontrollpflichtig und dürfen nur bei Vorlage eines gültigen Pflanzengesundheitszeugnisses (phytosanitäres Zertifikat) nach Russland reisen. Dazu zählen:

  • Topfpflanzen und Pflanzen mit Erdresten
  • Saatgut
  • Wurzel, Setzlinge, Ableger und Zwiebeln
  • Weihnachtsbäume

Es gibt auch Einschränkungen für die Einfuhr von Blumen nach Russland. Jeder Reisender darf max. drei Sträuße mitnehmen. Ein Strauß darf aus max. 15 Zweigen bestehen. Als „Zweig“ versteht man Schnittblumen, Knospen, Blätter, Gräser, Zweige von Nadelbäumen sowie andere Pflanzenteile ohne Blüten oder Knospen, frisch und/oder getrocknet.
Es ist unproblematisch, über Onlineshops Blumen nach Russland zu schicken. Denn in dem Fall werden die Blumen nicht über die Grenze transportiert, sondern von lokalen Blumenläden in Russland geliefert.

Mitnahme von Medikamenten bei Reisen nach Russland

Es ist erlaubt, Medikamente in der für die Aufenthaltsdauer plausiblen Mengen bei einer Reise  nach Russland mitzunehmen. Wer wegen einer chronischen Erkrankung etc. viele Medikamente braucht, sollte eine ärztliche Bescheinigung mitführen und eventuell eine beglaubigte Übersetzung ins Russische dabei haben.

Drogen und psychotropische Substanzen dürfen nach Russland nicht eingeführt werden. Wer diese aus gesundheitlichen Gründen benötigt, muss es entsprechend nachweisen können. Das Gesetz für die Einfuhr von Medikamenten für den privaten Gebrauch wurde Anfang Juni 2016 verschärft. Rezeptpflichtige Medikamente, die starke Wirkstoffe enthalten, dürfen nur bei Vorlage eines Rezepts nach Russland eingeführt werden. Laut dem russischen Gesundheitsministerium betrifft dies eine relativ kleine Gruppe von Medikamenten. Darunter sind solche, die eine narkotisierende Wirkung haben, psychotrope Substanzen oder anabole Steroide enthalten. Solche Medikamente müssen beim Zoll deklariert werden.

Russlandreisen mit Haustieren

Es ist erlaubt, mit Hunden, Katzen und Iltisen nach Russland einzureisen. Jeder Reisender darf maximal zwei Tiere mitnehmen. Jedes Tier muss ein internationalen Heimtierausweis haben. Das tierärztliches Gesundheitszeugnis darf nicht älter als fünf Tage vor der Abreise sein.

Nach Russland mit dem Auto

Wer mit einem Auto oder Motorrad nach Russland reist, sollte Folgendes beachten:

  • Privatpersonen können ein nicht in der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassenes Fahrzeug zoll- und steuerfrei nach Russland einführen und privat nutzen. Die abgabenfreie Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Das Fahrzeug muss bei der Einreise in die Russische Föderation in der Zollerklärung deklariert werden. Das Dokument, das man vom russischen Zoll bekommt, sollte man mitführen, um es bei eventuellen Kontrollen und bei der Ausreise vorzuzeigen.
  • Man sollte die Fahrzeugpapiere inkl. Versicherung für die Vorlage bei der Grenzkontrolle dabei haben. Es wird empfohlen, eine beglaubigte russische Übersetzung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder den internationalen Zulassungsschein zusammen mit dem deutschen Fahrzeugschein dabei zu haben.
  • Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird in Russland anerkannt. Die Versicherungskarte muss das Länderkürzel RUS oder die Länderbezeichnung Russland enthalten. Eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, weil der Schaden bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall nicht vollständig erstattet wird. Außerdem können hohe Kosten für den Rücktransport nach Deutschland entstehen.
  • Das Fahrzeug muss das ovale „D-Schild“ haben. Das gilt auch für Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen.
  • Mit einem Fahrzeug dürfen Waren im Gesamtwert von bis zu 500 Euro und einem Maximalgewicht von bis zu 25 kg zollfrei nach Russland eingeführt werden. Bei Überschreitung dieser Werte wird eine Zollgebühr in Höhe von 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4 Euro pro Kilogramm erhoben.
  • Bei einer Auswanderung darf man ein Auto, einen Anhänger und gebrauchte persönliche Gegenstände zollfrei nach Russland einführen. Der Umzug sollte innerhalb von 18 Monate nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis stattfinden. Bei der Einfuhr von Alkohol, Tabak, Edelmetallen, Edelsteinen etc. gelten dieselben Vorschriften wie bei normalen Reisen.

Russland Visum: Hinweise zu Reisen nach Russland mit Auto und Motorrad

Zollbestimmungen bei der Ausreise aus Russland

Für Privatreisende gelten bei der Ausfuhr von Waren aus Russland folgende Freimengen:

  • Edelmetalle und Edelsteine im Wert bis zu 25.000 US-Dollar. Naturdiamanten gelten nicht als Privatgegenstände.
  • Fisch und Meeresfrüchte: Gesamtgewicht bis zu 5 kg
  • Kaviar verschiedener Stör-Arten: Gesamtgewicht bis zu 250 g
  • Kraftstoff: max. 10 Liter in Reservebehältern

Sonderregelungen für bestimmte Waren

Ware, die nur mit einer offiziellen Genehmigung bzw. Bescheinigung über die russische Grenze transportiert werden dürfen:

  • Kunstgegenstände und Antiquitäten
  • Sammlungen von Mineralen, Tierskeletten und fossilen Pflanzen
  • Seltene und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen
  • Archivdokumente
  • Chif­f­rier­- und Abhörgeräte
  • Waffen und Munition

Verboten sind unter anderem:

  • Gefährliche Abfallprodukte
  • Giftige Substanzen, Pflanzenschutzmittel und Abfallprodukte
  • Menschenorgane, Blut
  • Rohbernstein zählt zu den strategisch wichtigen Ressourcen der Russischen Föderation. Privatpersonen dürfen kein Rohbernstein aus Russland ausführen.
  • Ausdrücklich verboten sind Faustmesser, Butterflymesser sowie Spring- oder Fallmesser mit einer Klinge länger als 90 mm. Das Messerrecht ist allerdings etwas undurchsichtig. Wenn bei der Zollkontrolle im Gepäck Messer entdeckt werden, die nicht eindeutig als erlaubt oder verboten identifizierbar sind, werden sie zur Expertise geschickt. Im Zweifel ist es empfehlenswert, Messer in der Zolldeklaration anzugeben. Falls das Messer deklarationspflichtig ist und nicht angeben wurde, wird ein Strafverfahren eröffnet.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die komplette Liste der für die Einfuhr in die Russische Föderation verbotenen Waren auf der Website des russischen Zolldienstes (auf Russisch)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos für Russland auf der Website der Bundeszollverwaltung

Im Zweifel ist es empfehlenswert, sich direkt beim russischen Zoll zu informieren.
Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation in Bonn:
Telefon: +49 (228) 372 76 38

Auskunft des Föderalen Zolldienstes in Moskau: +7 (499) 449-77-71

Die kostenlose App „Zoll und Reise“ für iOS und Android des Deutschen Zolls hilft herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt bzw. verboten sind, welche Reisefreimengen gelten, wie viel man beim Überschreiten zahlen müsste und hat viele Informationen über die Einfuhrbestimmungen für Deutschland.

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184 Kommentare zu “Zollbestimmungen für Russland”

  1. Yulia Martynova

    Hallo alle zusammen,
    Ich möchte als Torist für 30 Tage mit meinem 16-Jährigen Sohn nach Russland Einreisen, wir fahren mit einem kleinen Reisebus durch Polen nach Kaliningrad und dann weiter mit dem Flugzeug. Meine Frage -ist es Wahr, weiss das jemand -ob es tatsächlich von der EU/ Polen-Seite verboten ist mehr als 350,- Euro pro Person mitzunehmen? Alles , was drüber ist -wird von polnischen Zollbeamten konfisziert und die weiterreise untersagt?
    350- Euro für 1 Monat ist zu wenig. Ich wollte wenigstens dass jeder 1000,- Euro dabei hat.
    Sie haben oben geschrieben -Bargeld in Höhe von 10.000 Dollar oder 9.300 Euro muss nicht deklariert werden. Soviel brauchen wir nicht einmal, und Dollar brauche ich gar nicht, wollte ich nicht kaufen.Für die Reise brauche ich nur Rubel und euro, aber wo bekommt man heute Rubel in Deutschland? -Nirgend-wo, und Euro wollte ich mitnehmen zum Umtausch dort , für die Reise, für persönlichen Bedarf.
    Aber die erlaubte Summe auf 350,- Euro in Bar zu beschränken, -das ist ja erschreckend wenig, gar unmenschlich, weil mit der deutschen Bank-Karte man dort auch nichts bezahlen kann.
    Auf einem Telegram-Kanal stand aber, dass es EU-Sanktionen sind.
    Weiss jemand etwas darüber oder hat jemand persönliche Erfahrungen?

    • Alexandra

      Hallo, ich bin mit 2 verwandten, vor einer Woche nach Kaliningrad mit dem Auto. Jeder von uns hatte jeweils ca. 500€ dabei (also ca. 1500€ insgesamt) und niemand hat nach unserem Bargeld gefragt. Die polnischen Beamten waren zwar sehr unhöflich, aber wir wurden kaum kontrolliert.
      Auf Russischer Seite wurden wit mehr kontrolliert (Gepäck etc) aber auch da hat uns niemand nach unserem Geld gefragt)
      LG Alexandra

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