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Zollbestimmungen für Russland

Zollbestimmungen Russland

Zoll heißt auf Russisch таможня [tamóschnʲa]

Jeder, der nach Russland reist, sollte die Zollbestimmungen kennen. Dies betrifft sowohl die Hin- als auch die Rückreise. Denn auch für Privatreisende gibt es Einschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld und bestimmter Waren. Dazu gehören Handys und Laptops, Alkohol und Tabak, Medikamente, Lebensmittel oder Kunstobjekte. Es ist also empfehlenswert, sich über die Zollbestimmungen zu informieren, bevor man Geschenke für Freunde in Russland aussucht oder Mitbringsel und Souvenirs während der Reise kauft.

Zollbestimmungen bei:

siehe auch: Einfuhr- und Zollvorschriften für Postsendungen nach Russland

Bargeld

Bargeld im Gesamtwert von bis zu 10.000 US-Dollar (oder dem Äquivalent in anderen Währungen) kann bei Reisen nach Russland frei ein- bzw. ausgeführt werden. Es muss nicht, kann aber auf Wunsch des Reisenden deklariert werden. Andere Währungen werden am Tag der Ein- bzw. Ausreise in US-Dollar umgerechnet.

Als Bargeld gelten:

  • Banknoten und Münzen, die aktuell als Zahlungsmittel in Russland oder in einem anderen Staat akzeptiert werden,
  • Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden aber in eine gültige Währung umgetauscht werden können,
  • Reiseschecks.

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Münzen aus Edelmetallen gelten nicht als Bargeld.

Bargeld im Gesamtwert über 10.000 US-Dollar (oder dem Äquivalent in anderen Währungen) muss in Russland bei der Ein- und Ausreise in der Zolldeklaration angemeldet werden.

Finanzinstrumente, darunter Wertpapiere, Wechsel und Bankschecks müssen immer beim russischen Zoll deklariert werden.

In der Zolldeklaration in Russland muss unter anderem Folgendes angegeben werden:

  • Der Eigentümer des Bargeldes / der Finanzinstrumente
  • Herkunft des Bargeldes / der Finanzinstrumente
  • Beabsichtigte Verwendung
  • Geplante Reiseroute (Transportmittel, Abreise-, Transit- und Zielland)

WICHTIG: Bei Reisen nach Russland sollten auch die Zollbestimmungen des Heimat- bzw. Abreiselandes beachtet werden. In der EU müssen Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- bzw. Ausreise beim Zoll angemeldet werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung von Barmitteln in der EU (auf Englisch)

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Russland

Privatpersonen dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch (inkl. Geschenke und Souvenirs) zollfrei nach Russland einführen. Es gelten folgende Reisefreimengen:

  • bei Flugreisen: Gesamtwert bis zu 10.000 Euro und Maximalgewicht bis zu 50 kg
  • bei Reisen mit Auto, Zug oder Schiff: Gesamtwert bis zu 500 Euro und Maximalgewicht bis zu 25 kg (Diese neue Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019)

Beim Überschreiten der freien Mengen- und Wertgrenzen muss die Ware bei der Einreise nach Russland im Zollformular deklariert werden. Die Einfuhrabgaben für den über der Freimenge liegenden Wert bzw. Gewichts betragen 30% des Warenwertes bzw. mindestens 4 Euro pro Kilogramm.

Wichtig zu beachten:

  • Die Freimengen gelten pro Person sowohl für Bürger der Russischen Föderation als auch für Touristen aus dem Ausland.
  • Die Ware darf für den privaten Gebrauch und nicht zu geschäftlichen Zwecken bzw. zum Weiterverkauf nach Russland eingeführt werden.
  • Die Beschränkung auf das genannte Maximalgewicht bzw. Gesamtwert betrifft nicht gebrauchte persönliche Gegenstände, die man während der Reise braucht und Waren des persönlichen Verbrauchs. Dazu gehören, zum Beispiel, Bekleidung, Schuhe, Pflegeartikel, Kindersitze, Sportausrüstung etc. Für solche Waren gibt es keine Einschränkungen. Die für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmten Waren sollten der Jahreszeit und dem Ziel der Reise entsprechen, Gebrauchsspuren haben und nicht originalverpackt sein (gebrauchte OVPs sind erlaubt). Es muss klar sein, dass die Waren für Wiederverkauf ungeeignet sind.
  • Die genannten Reisefreimengen gelten nicht für Waren mit speziellen Einschränkungen wie elektronische Geräte, Alkohol, Medikamente etc. Die Zollbestimmungen dazu siehe unten.
  • Bei Einfuhr von Neuware bzw. Geräten, die die erlaubte Stückzahl überschreiten, ist es empfehlenswert, Kaufbelege, Zertifikate etc. mitzuführen, um den Wert der Ware entsprechend deklarieren zu können. Ansonsten wird der Wert von Zollbeamten in Russland geschätzt.

Offizielle Formulare des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation:

HINWEIS: Am 1.01.2019 wurden die Zollformulare geändert.

HINWEIS: Die Zollerklärung muss auf einem DIN-A4-Blatt doppelseitig (!) ausgedruckt werden.

Einfuhr- und Zollbestimmungen für elektronische Geräte bei Reisen nach Russland

Viele fragen sich, ob Smartphones und Laptops auf eine Reise nach Russland mitgenommen werden dürfen. Die Antwort lautet: Ja, man darf die Geräte mitnehmen und muss diese beim Zoll nicht deklarieren. Zollfrei sind folgende Stückzahlen:

  • gebrauchte Smartphones bzw. Handys: 2 pro Person
  • Foto-, Video und Kinokamera, Laptop, Computer, Fernseher bis 42 Zoll, Radio, Diktiergerät, DVD-, Video- und Schallplattenspieler, Fernglas: je 1 Gerät pro Person

Das Zubehör darf in der für die Reisedauer plausiblen Menge zollfrei mitgenommen werden.

Wer mehrere Smartphones, Tablets oder Laptops, besonders originalverpackt, z. B., als Geschenk nach Russland transportiert, sollte diese entsprechend im Zollformular angeben und am besten Kaufbelege dabei haben.

Zollbestimmungen für Alkohol und Tabak

Bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak sind folgende Mengen pro volljährigem Reisenden (ab 18 Jahre alt) zollfrei:

  • bis zu drei Liter Spirituosen (inkl. Bier, Wein, Wodka etc.). Bei Überschreitung der 3 Liter (bis max. 5 Liter) wird eine Zollgebühr in Höhe von 10 Euro pro Liter Alkohol über der Freigrenze erhoben. Privatpersonen dürfen nicht mehr als 5 Liter Alkohol nach Russland einführen.
  • nicht mehr als 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 Gramm Rauchtabak. Insgesamt nicht mehr als 250 Gramm Tabakwaren.

Lebensmittel nach Russland mitnehmen

Im August 2014 verbot Russland die Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln aus der EU, USA, Kanada, Australien und Norwegen. Von den Sanktionen betroffen sind Lebensmittel, die zwecks Verkauf nach Russland importiert werden.

Touristen, die nach Russland reisen, können Lebensmittel für den privaten Konsum unter gewissen Voraussetzungen mitnehmen.

Bei Lebensmitteln und Tierfutter unterscheidet man zwischen Produkten mit einem niedrigen und einem hohen Risiko. Die ersten sind erlaubt, die zweiten eingeschränkt erlaubt. Dies gilt sowohl für Russland Reisen als auch für Postsendungen nach Russland.

Alle eingeführten Lebensmittel müssen originalverpackt und ver­zehr­fer­tig sein. Es muss eine Fabrikverpackung sein. Abgefüllte Ware wie loser Tee, Gewürze etc. gelten nicht als originalverpackt. Auch vakuumverpackte Thekenware (Schinken, Wurst, Käse etc.) können problematisch sein. Es gibt keine eindeutige Regelung bzgl. selbst eingemachtem Obst und Gemüse wie Marmeladen, eingelegte Antipasti etc.

Verboten sind: rohes Fleisch, roher Fisch, rohe Eier sowie Halbfabrikate und hausgemachte Würste, selbst eingelegter Fisch etc.

Bei Flugreisen nach Russland ist es empfehlenswert, nicht nur flüssige Lebensmittel wie Glaskonserven oder Öl, sondern auch Käse im aufzugebenden Gepäck zu transportieren.

Es gibt temporäre Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Ländern, die von Tierseuchen wie der Schweinepest etc. betroffen sind.

Wer am Zoll erwischt wird, muss eventuell eine Strafe zwischen 1.000 und 2.500 Rubel (ca. 14 – 34 Euro) zahlen. Außerdem heißt es, dass die Ware beschlagnahmt, zurückgewiesen oder auf Kosten des Besitzers vernichtet werden kann.

Erlaubte Lebensmittel

Lebensmittel mit einem niedrigen Risiko dürfen nach Russland eingeführt werden.
Dabei darf die Reisefreimenge für Gewicht und Wert für alle eingeführten Waren nicht überschritten werden (die freien Mengen- und Wertgrenzen siehe oben).

Zu solchen Lebensmitteln zählen:

  • Konfekt, Pralinen, Schokolade, Kekse etc.
  • gerösteter Kaffee
  • Tee, Mate etc.
  • Gewürze
  • Nudeln und ähnliche Teigwaren
  • Olivenöl etc.

Eingeschränkt erlaubte Lebensmittel

Es gibt Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln, Tierfutter sowie pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen nach Russland. Am 19. August 2019 wurde das entsprechende Gesetz verschärft, so dass mit mehr Kontrollen an der russischen Grenze zu rechnen ist.

Jeder Reisende (inkl. Kinder) darf max. 5 kg fertige (d. h. verarbeitete) Lebensmittel tierischen Ursprungs und max. 5 kg pflanzliche Lebensmittel nach Russland einführen. Die Lebensmittel müssen originalverpackt (d. h. ab Werk) sein.

Lebensmittel tierischer Herkunft:

  • Käse, Butter und andere Milchprodukte
  • Wurst, Schinken etc.
  • Fisch- und Fleischkonserven
  • Produkte aus Fisch und Meeresfrüchten (inkl. Kaviar)
  • Eierprodukte
  • Produkte mit Füllung aus Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchten etc.
  • Honig, Bienenwachs, Bienenbrot, Blütenpolen etc.

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft:

  • frisches Obst und Gemüse
  • Zitrusfrüchte
  • Melonen, Wassermelonen und Kürbisse (je max. ein Stück)
  • Pilze
  • Trockenobst
  • Beeren
  • Nüsse (inkl. Kokosnüsse), Samen und Nussmischungen
  • Hülsenfrüchte
  • Getreide
  • Mehl
  • Rohkaffee
  • Kakaobohnen

Rohe Kartoffeln darf man nur bei Vorlage eines gültigen phytosanitäres Zertifikats (auch Pflanzengesundheitszeugnis genannt) nach Russland mitnehmen. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass die Pflanzen frei von gefährlichen Krankheiten und Schädlingen sind.

Eine veterinär- und/oder phytosanitäre Quarantänekontrolle kann nicht an allen Grenzübergängen durchgeführt werden. Wer eingeschränkt erlaubte Lebensmittel nach Russland mitnehmen möchte, sollte sich vorher über die Möglichkeit einer Quarantänekontrolle am Grenzübergang, über den man die russische Grenze passieren möchte, informieren. Normalerweise ist der Bundesdienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung Rosselkhoznadzor (auf Russisch Россельхознадзор) für die Kontrollen zuständig. Doch nicht an allen Grenzübergängen gibt es Rosselkhoznadzor Mitarbeiter.
An den Autokontrollpunkten Värtsilä in Karelien (Grenze zu Finnland), Shumilkino in der Region Pskow (Grenze zu Estland) und Yagar-Kazmalyar in Dagestan (Grenze zu Aserbaidschan) übernimmt die Zollbehörde die phytosanitäre und tierärztliche Kontrolle.

Bei Überschreitung der Freigrenze von 5 kg sind entsprechende Zertifikate erforderlich. Generell wird empfohlen, die Freigrenzen nicht zu überschreiten. Erstens kann es schwierig sein, so eine Bescheinigung zu bekommen. Und zweitens kann man unter Verdacht kommen, Lebensmittel für kommerzielle Zwecke nach Russland einzuführen. In diesem Fall würden die Sanktionen greifen.

Pflanzen nach Russland einführen

Bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse sind kontrollpflichtig und dürfen nur bei Vorlage eines gültigen Pflanzengesundheitszeugnisses (phytosanitäres Zertifikat) nach Russland reisen. Dazu zählen:

  • Topfpflanzen und Pflanzen mit Erdresten
  • Saatgut
  • Wurzel, Setzlinge, Ableger und Zwiebeln
  • Weihnachtsbäume

Es gibt auch Einschränkungen für die Einfuhr von Blumen nach Russland. Jeder Reisender darf max. drei Sträuße mitnehmen. Ein Strauß darf aus max. 15 Zweigen bestehen. Als „Zweig“ versteht man Schnittblumen, Knospen, Blätter, Gräser, Zweige von Nadelbäumen sowie andere Pflanzenteile ohne Blüten oder Knospen, frisch und/oder getrocknet.
Es ist unproblematisch, über Onlineshops Blumen nach Russland zu schicken. Denn in dem Fall werden die Blumen nicht über die Grenze transportiert, sondern von lokalen Blumenläden in Russland geliefert.

Mitnahme von Medikamenten bei Reisen nach Russland

Es ist erlaubt, Medikamente in der für die Aufenthaltsdauer plausiblen Mengen bei einer Reise  nach Russland mitzunehmen. Wer wegen einer chronischen Erkrankung etc. viele Medikamente braucht, sollte eine ärztliche Bescheinigung mitführen und eventuell eine beglaubigte Übersetzung ins Russische dabei haben.

Drogen und psychotropische Substanzen dürfen nach Russland nicht eingeführt werden. Wer diese aus gesundheitlichen Gründen benötigt, muss es entsprechend nachweisen können. Das Gesetz für die Einfuhr von Medikamenten für den privaten Gebrauch wurde Anfang Juni 2016 verschärft. Rezeptpflichtige Medikamente, die starke Wirkstoffe enthalten, dürfen nur bei Vorlage eines Rezepts nach Russland eingeführt werden. Laut dem russischen Gesundheitsministerium betrifft dies eine relativ kleine Gruppe von Medikamenten. Darunter sind solche, die eine narkotisierende Wirkung haben, psychotrope Substanzen oder anabole Steroide enthalten. Solche Medikamente müssen beim Zoll deklariert werden.

Russlandreisen mit Haustieren

Es ist erlaubt, mit Hunden, Katzen und Iltisen nach Russland einzureisen. Jeder Reisender darf maximal zwei Tiere mitnehmen. Jedes Tier muss ein internationalen Heimtierausweis haben. Das tierärztliches Gesundheitszeugnis darf nicht älter als fünf Tage vor der Abreise sein.

Nach Russland mit dem Auto

Wer mit einem Auto oder Motorrad nach Russland reist, sollte Folgendes beachten:

  • Privatpersonen können ein nicht in der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassenes Fahrzeug zoll- und steuerfrei nach Russland einführen und privat nutzen. Die abgabenfreie Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Das Fahrzeug muss bei der Einreise in die Russische Föderation in der Zollerklärung deklariert werden. Das Dokument, das man vom russischen Zoll bekommt, sollte man mitführen, um es bei eventuellen Kontrollen und bei der Ausreise vorzuzeigen.
  • Man sollte die Fahrzeugpapiere inkl. Versicherung für die Vorlage bei der Grenzkontrolle dabei haben. Es wird empfohlen, eine beglaubigte russische Übersetzung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder den internationalen Zulassungsschein zusammen mit dem deutschen Fahrzeugschein dabei zu haben.
  • Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird in Russland anerkannt. Die Versicherungskarte muss das Länderkürzel RUS oder die Länderbezeichnung Russland enthalten. Eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, weil der Schaden bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall nicht vollständig erstattet wird. Außerdem können hohe Kosten für den Rücktransport nach Deutschland entstehen.
  • Das Fahrzeug muss das ovale „D-Schild“ haben. Das gilt auch für Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen.
  • Mit einem Fahrzeug dürfen Waren im Gesamtwert von bis zu 500 Euro und einem Maximalgewicht von bis zu 25 kg zollfrei nach Russland eingeführt werden. Bei Überschreitung dieser Werte wird eine Zollgebühr in Höhe von 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4 Euro pro Kilogramm erhoben.
  • Bei einer Auswanderung darf man ein Auto, einen Anhänger und gebrauchte persönliche Gegenstände zollfrei nach Russland einführen. Der Umzug sollte innerhalb von 18 Monate nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis stattfinden. Bei der Einfuhr von Alkohol, Tabak, Edelmetallen, Edelsteinen etc. gelten dieselben Vorschriften wie bei normalen Reisen.

Russland Visum: Hinweise zu Reisen nach Russland mit Auto und Motorrad

Zollbestimmungen bei der Ausreise aus Russland

Für Privatreisende gelten bei der Ausfuhr von Waren aus Russland folgende Freimengen:

  • Edelmetalle und Edelsteine im Wert bis zu 25.000 US-Dollar. Naturdiamanten gelten nicht als Privatgegenstände.
  • Fisch und Meeresfrüchte: Gesamtgewicht bis zu 5 kg
  • Kaviar verschiedener Stör-Arten: Gesamtgewicht bis zu 250 g
  • Kraftstoff: max. 10 Liter in Reservebehältern

Sonderregelungen für bestimmte Waren

Ware, die nur mit einer offiziellen Genehmigung bzw. Bescheinigung über die russische Grenze transportiert werden dürfen:

  • Kunstgegenstände und Antiquitäten
  • Sammlungen von Mineralen, Tierskeletten und fossilen Pflanzen
  • Seltene und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen
  • Archivdokumente
  • Chif­f­rier­- und Abhörgeräte
  • Waffen und Munition

Verboten sind unter anderem:

  • Gefährliche Abfallprodukte
  • Giftige Substanzen, Pflanzenschutzmittel und Abfallprodukte
  • Menschenorgane, Blut
  • Rohbernstein zählt zu den strategisch wichtigen Ressourcen der Russischen Föderation. Privatpersonen dürfen kein Rohbernstein aus Russland ausführen.
  • Ausdrücklich verboten sind Faustmesser, Butterflymesser sowie Spring- oder Fallmesser mit einer Klinge länger als 90 mm. Das Messerrecht ist allerdings etwas undurchsichtig. Wenn bei der Zollkontrolle im Gepäck Messer entdeckt werden, die nicht eindeutig als erlaubt oder verboten identifizierbar sind, werden sie zur Expertise geschickt. Im Zweifel ist es empfehlenswert, Messer in der Zolldeklaration anzugeben. Falls das Messer deklarationspflichtig ist und nicht angeben wurde, wird ein Strafverfahren eröffnet.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Die komplette Liste der für die Einfuhr in die Russische Föderation verbotenen Waren auf der Website des russischen Zolldienstes (auf Russisch)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos für Russland auf der Website der Bundeszollverwaltung

Im Zweifel ist es empfehlenswert, sich direkt beim russischen Zoll zu informieren.
Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation in Bonn:
Telefon: +49 (228) 372 76 38

Auskunft des Föderalen Zolldienstes in Moskau: +7 (499) 449-77-71

Die kostenlose App „Zoll und Reise“ für iOS und Android des Deutschen Zolls hilft herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt bzw. verboten sind, welche Reisefreimengen gelten, wie viel man beim Überschreiten zahlen müsste und hat viele Informationen über die Einfuhrbestimmungen für Deutschland.

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185 Kommentare zu “Zollbestimmungen für Russland”

  1. Dimitrij Schäfer

    Hallo,

    im Falle einer Überschreitung der angegebenen Menge für Lebensmittel, mit welchen Sanktionen müsste man dann rechnen? (Privatperson)

    • Anastassia

      Hallo Dimitrij,
      laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation (КоАП РФ) kann beim Überschreiten der Freimengen eine Strafe zwischen 1.000 und 2.500 Rubel (ca. 14 – 34 Euro) erhoben werden. Dabei können die Lebensmittel beschlagnahmt werden oder nicht.

  2. Natalia Korneeva

    Hallo Ihr Lieben, mein Name ist Natalia. Ich lebe seit 23 Jahren mit einen deutschen Mann in Deutschland. Ich möchte nach Russland zurück ziehen, was muß ich für einen Nachweis erbringen um meine persönlichen Gegenstände zollfrei nach Russland einzuführen. Vielen Dank für dei Antwort.
    Mit freunlichen Grüßen
    Natalia

    • Anastassia

      Hallo Natalia,
      als Nachweis wird, zum Beispiel, eine Bescheinigung über die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Russland akzeptiert. Mit dem Thema Auswandern nach Russland kennen wir uns allerdings nicht im Detail aus. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website des russischen Zolls.
      Beste Grüße
      Anastassia

  3. Alex

    Hallo,

    welche Schrift benutzt man beim Ausfüllen der Zollerklärung, z.B. beim Name und Vorname? Die kyrillische Schrift oder lateinische Schrift?

    • Anastassia

      Hallo Alex,
      es wird empfohlen, den Vornamen und Namen in lateinischer Schrift anzugeben, so wie sie in den offiziellen Dokumenten (Reisepass, Führerschein etc.) geschrieben sind.

  4. Alex

    Hallo, ich wollte meine Angelausrüstung mit nach Russland nehmen. Dazu gehört auch ein Filetiermesser und ein Messer mit einer Messerklinge unter 10cm. Darf ich das?

    • Anastassia

      Hallo Alex,
      es ist verboten, Spring- oder Fallmesser mit einer Klinge länger als 90 mm nach Russland einzuführen. Die Regelung über die Einfuhr von Messern ist leider nicht ganz eindeutig. Es wird berichtet, dass am russischen Zoll immer wieder verschiedene Messer konfisziert werden. Es ist empfehlenswert, die Messer in der Zolldeklaration anzugeben, ansonsten droht ein Strafverfahren. Die Angaben sind ohne Gewähr.

  5. Julia

    Hallo,
    ich möchte mir aus Russland Pyo Phagen für den Eigenbedarf (Lungenerkrankung) schicken lassen. Geht das? ich habe gelesen bis zu einem Wert von 45 Euro darf zumindest nach Deutschland zollfrei eingeführt werden.
    Danke

  6. Johann

    ….wie ist es mit Bernstein, wenn man Ihn an der Ostsee selber findet …??

    • Anastassia

      Bernstein gehört zu den strategisch wichtigen Ressourcen. Privatpersonen dürfen kein Rohbernstein aus Russland ausführen.

  7. Kai Swoboda

    Ihr schreibt bezüglich des Autos man soll eine Versicherung mitführen.. Reicht der Deutsche Versicherungsvertrag oder was genau meint ihr ?

    Reicht der deutsche Führerschein oder sollte man einen internationalen mitführen?

    Und zu guterletzt.. man erhält beim Zoll ein Formular zum ausfüllen.. aber gleizeitig muss man die Zollerklärung sich selbst ausdrucken und ausfüllen, habe ich das richtig verstanden? (das bei euch angepingte Formular ist das momentan gültige?)

    Mfg!

    • Anastassia

      Hallo Kai,
      in Russland wird die Internationale Grüne Versicherungskarte anerkannt. Weitere Infos dazu im Abschnitt „Nach Russland mit dem Auto“ auf dieser Seite: https://www.russlandjournal.de/russland/zollbestimmungen/#auto

      Laut offizieller Information des russischen Bundesamtes für Verkehrssicherheit GIBDD (ГИБДД) werden in Russland gültige nationale Fahrerlaubnisse akzeptiert, wenn sie dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entsprechen. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden erfragen.
      Für die vor dem 28. März 2011 ausgestellten Fahrerlaubnisse, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Russische erforderlich.

      Die Zollerklärung bekommt man an der Grenze. Man muss sie nicht ausdrucken, kann es aber tun, um in Ruhe alles auszufüllen. Die Formulare sind aktuell.
      Alle Angaben ohne Gewähr.

  8. Manuela

    DANKE!
    Eine sehr hilfreiche Zusammenfassung. Vor allem die Infos zu dem werksverpackten Käse haben mir gerade geholfen.

  9. Зиберт

    Налло.могу ли я послать в бандероле витамине из магазина АЛДИ..по одной упаковке?
    Спасибо

  10. Ralf

    Hallo Anastassia, bei Tierfutter für Hund und Katzen sind 5 kg erlaubt es nach Russland zu schicken an private Personen. Kann man da im Monat mehrere Pakete von 5 kg an einem Empfänger schicken oder sind nur 5kg im Monat, Woche oder Jahr erlaubt. Dankeschön für deine Antwort

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