Für eine Reise nach Deutschland benötigen russische Staatsbürger ein Visum. Es gibt verschiedene Visa-Arten. Ein russischer Staatsbürger, der privat nach Deutschland reist, muss ein Besuchervisum (Schengen-Visum) beantragen.
WICHTIG: Gäste aus Russland benötigen für eine Reise nach Deutschland eine Auslandskrankenversicherung.
FAQ: Freunde / Bekannte aus Russland nach Deutschland einladen: Visum, Verpflichtungserklärung, Unterlagen, Reisekrankenversicherung, nützliche Tipps und Links.
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Welche Unterlagen benötige ich, um einen Bürger der Russischen Föderation nach Deutschland einzuladen?
Was ist eine Verpflichtungserklärung? Wozu ist die nötig?
Eine Verpflichtungserklärung weist die Bonität / Zahlungsfähigkeit des Gastgebers nach. Damit verpflichtet sich der Gastgeber aus Deutschland, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts eines Gastes aus Russland entstehen könnten. Dazu gehören neben Lebenshaltungskosten (Essen, Unterbringung, etc.) auch die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall, eventueller Rücktransport nach Russland, etc.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Verpflichtungserklärung / förmliche Einladung?
1. Personalausweis
2. Nachweise über Ihre Zahlungsfähigkeit Aus diesen Nachweisen muss das zur Verfügung stehende monatliche NETTO-Einkommen hervorgehen. Alternativ kann ein Vermögensnachweis vorgelegt werden.
Für Angestellte: - die drei letzen Gehaltsnachweise
Für Selbständige und Freiberufler eines der folgenden Dokumente: - letzter Steuerbescheid - Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen NETTO-Einkommens - Bescheinigung der Bank über regelmäßige Einkünfte
Für Rentner: - Rentenbescheid
3. Manchmal wird auch ein Mietvertrag bzw. bei Wohneigentum ein aktueller Grundbucheintrag oder Kaufvertrag verlangt. Damit weisst man nach, dass ausreichend Raum für die Unterbringung der Gäste aus Russland vorhanden ist.
4. Informationen über Besucher aus Russland: - Name, Vorname, Vatersname (Schreibweise wie im Reisepass) - Nummer des Reisepasses - Geburtsdatum, Geburtsort - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift in der Russischen Föderation
Verpflichtungserklärungen werden von der Ausländerbehörde (Ausländeramt) des Einwohnermeldeamts (LABO - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) Ihres Wohnorts ausgestellt.
Kann die Verpflichtungserklärung im Russischen Konsulat beantragt werden?
Nein. Russische Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) stellen Visa für deutsche Staatsbürger aus, die nach Russland reisen möchten. Ausführliche Informationen über Russland Visa
Was kostet eine Verpflichtungserklärung?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Euro.
Wie lange dauert es, eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?
Eine Verpflichtungserklärung wird gleich am Tag der Beantragung ausgehändigt, vorausgesetzt alle erforderlichen Unterlagen sind in Ordnung.
Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig? Wie frühzeitig muss ich sie beantragen?
Eine Verpflichtungserklärung ist maximal 6 Monate lang gültig. Das heißt, dass das Visum innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung der Verpflichtungserklärung beantragt werden muss.
Muss eine Verpflichtungserklärung persönlich beantragt werden?
Ja, der Gastgeber muss die Verpflichtungserklärung persönlich unterschreiben, weil die Unterschrift amtlich beglaubigt werden muss.
Ist es möglich, jemanden aus Russland auch ohne einer Verpflichtungserklärung nach Deutschland einzuladen?
Ja. In folgenden zwei Fällen genügt eine formlose schriftliche Einladung:
Wenn Gäste aus Russland nachweisen können, dass sie ihren Aufenthalt in Deutschland sowie die Hin- und Rückreise selber finanzieren können. Diesen Nachweis muss man in Russland bei der Beantragung des Visums in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegen.
Wenn der Gast aus Russland mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist. Als Nachweis wird die Heiratsurkunde (Original und Kopie) und eine Passkopie des deutschen Ehegatten verlangt.
Wie hoch muss das Einkommen sein, um eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?
Die Zahlen sind je nach Bundesland, Stadt- oder Kreisverwaltung unterschiedlich. Das erforderliche NETTO-Einkommen variiert zwischen ca. 850 und 3.500 Euro und hängt unter anderem von der Zahl der eigenen Familienangehörigen ab, denen man zum Unterhalt verpflichtet ist.
In manchen Fällen reicht es, als Sicherheitsleistung 1.000 - 1.500 Euro pro Gast nachzuweisen. Es ist auch möglich, eine Kaution auf einem Sparkonto zu hinterlegen (ca. 50 Euro pro Gast und Aufenthaltstag)
Was passiert, wenn mein Einkommen nicht ausreicht, um eine Verpflichtungserklärung zu bekommen?
Als Student kann man, zum Beispiel, Eltern oder andere Verwandte fragen, eine Verpflichtungserklärung für den Besuch aus Russland abzugeben.
Es kann eine Kaution hinterlegt werden. Dazu muss man die notwendige Summe auf ein Sparkonto einzahlen. Die Summe kann nach Stadt- oder Kreisverwaltung unterschiedlich sein und beträgt ca. 1.000 - 1.500 Euro pro Gast. Als Anhaltspunkt kann man mit ca. 50 Euro pro Gast und jeden Tag des Aufenthaltes rechnen.
Russische Bürger können über ein Reisebüro eine Deutschlandreise buchen und mit einem Touristenvisum einreisen. In diesem Fall werden die Formalitäten für die Visa-Beschaffung vom Reisebüro übernommen.
Meine Gäste aus Russland verfügen über ausreichend Geldmittel, um ihre Reise und ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Muss ich trotzdem eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Wozu wird eine formlose schriftliche Einladung verlangt und was soll ich beim Verfassen dieses Schreibens beachten?
Um ein Visum für Deutschland zu bekommen, müssen Bürger der Russischen Föderation ihre "Rückkehrwilligkeit" / "Rückkehrbereitschaft" nachweisen. Im formlosen Anschreiben sollte also das Ziel der Reise kurz erläutert werden. Zum Beispiel, um sich Deutschland anzuschauen (welche Orte und warum finden diese Ihre russischen Gäste interessant), um Deutschkenntnisse zu verbessern, um eine besondere Veranstaltung zu besuchen (vielleicht weil sie sich für Sport oder Kultur aufgrund ihres Studiums interessieren), etc. Wichtig ist, dass die angegebenen Gründe plausibel sind und der Wahrheit entsprechen. Um ein Visum für Deutschland zu bekommen, müssen russische Staatsbürger bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik in Russland (Botschaft oder Konsulat) persönlich vorsprechen und erklären, warum sie Deutschland besuchen möchten. Sie sollten also das Schreiben in Absprache mit Ihren Gästen verfassen. Diese formlose Einladung wird in deutscher Sprache geschrieben.
Muss die Einladung auf Russisch oder auf Deutsch verfasst werden?
Brauchen meine Gäste aus Russland eine Reisekrankenversicherung? Wo kann diese abgeschlossen werden?
Ja. Eine Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes ist unbedingt erforderlich und kann z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung muss für alle Schengen-Staaten gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen. Eine Reisekrankenversicherung kann vom Gastgeber in Deutschland oder vom Reisenden in Russland abgeschlossen werden. Die Daten im Krankenversicherungsschein müssen mit den Reisedaten im Visumsantrag übereinstimmen.
Reisekrankenversicherung
Ich lebe in Deutschland, bin aber kein deutscher Staatsbürger. Kann ich trotzdem Gäste aus Russland einladen?
Ja, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.
Was braucht ein Bürger der Russischen Föderation, um ein Besuchervisum für Deutschland zu bekommen?
Gültiger Reisepass (inkl. einer Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten)
Gültiger Personalausweis / russischer Passport (inkl. je einer Kopie folgender Seiten: persönliche Daten, Wohnsitzanmeldung, Eintragungen über ausgestellte Auslandspässe)
drei aktuelle Passfotos 35 x 45 mm (zwei werden auf die Visumsanträge aufgeklebt und ein Passfoto für das Visum muss zusätzlich abgegeben werden)
Gäste aus Russland müssen nachweisen, dass sie ihre Reise nach Deutschland und den Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Dazu braucht man:
eine Verpflichtungserklärung / förmliche Einladung des deutschen Gastgebers (Original und eine Kopie)
oder
Nachweise darüber, dass sie ihren Aufenthalt in Deutschland selbst finanzieren können (Kontoauszüge, Gehaltsnachweise der letzen drei Monate, eine Bescheinigung des Arbeitgebers.) Die Höhe der finanziellen Absicherung hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Meistens muss man mit 50,- Euro pro Tag rechen.
Nachweise, dass man die Ein- und Ausreise finanzieren kann (z. B. Flug-, Zug oder Bustickets für Hin- und Rückreise.) Diese Nachweise sind erforderlich unabhängig davon, ob man eine Verpflichtungserklärung von dem deutschen Gastgeber hat oder nicht.
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro, gültig für alle Schengen-Staaten (Original und eine Kopie). Die Daten im Krankenversicherungsschein müssen mit den Reisedaten im Visumsantrag übereinstimmen. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch vom Gastgeber in Deutschland für den Besuch aus Russland abgeschlossen werden z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung. (Siehe auch Frage: Brauchen meine Gäste aus Russland eine Reisekrankenversicherung? Wo kann diese abgeschlossen werden?)
Dokumente, die nachweisen, dass der Gast wieder aus Deutschland ausreisen wird. Zum Beispiel, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis über Immobilienbesitz, Bescheinigung des Arbeitgebers, Visa, die man in der Vergangenheit von einem der Schengen-Staaten bekommen hat, etc.
Die Visumsgebühr in Höhe von 35 Euro, zahlbar in Rubel abhängig vom aktuellen Wechselkurs.
Meine Gäste aus Russland haben ein Visum für Deutschland. Können Sie damit auch in andere Länder reisen?
Für ihre Reise nach Deutschland bekommen Bürger der Russischen Föderation ein Schengen-Visum. Damit können sie in folgende Länder, so genannte Schengener Staaten bzw. Schengen-Staaten, reisen: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Für eine Reise in andere EU-Staaten ist ein zusätzliches Visum erforderlich.
Wie lange gilt ein Besuchervisum / Schengen-Visum?
Das Visum wird für max. 90 Tage ausgestellt.
Ist es möglich, ein Besuchervisum zu verlängern?
In der Regel nicht. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verlängerung beantragt werden. Um eine Verlängerung zu beantragen, muss man persönlich bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorsprechen sowie eine schriftliche Begründung und eine neue Verpflichtungserklärung abgeben.
Wo kann ein Besucher-Visum für Deutschland beantragt werden?
Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) in Russland ausgestellt.